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22.03.2024 - Kreis Unna - Presse und Kommunikation


Cannabisverbotszonen

Karte zeigt Orte, an denen Konsum verboten ist

Kreis Unna. Joints rauchen im Kreis Unna: Das soll ab dem 1. April 2024 legal werden. An welchen Orten der Konsum und Anbau der Pflanze trotzdem verboten bleibt, veranschaulicht eine interaktive Karte mit Cannabisverbotszonen im Kreisgebiet.


Der Bundestag einigte sich am 23. Februar auf die kontrollierte Legalisierung von Cannabis. Einen Monat später, am Freitag, 22. März, passierte das Gesetz auch den Bundesrat. Das bedeutet, dass der Besitz sowie Anbau von Cannabis für Volljährige ab dem 1. April legal ist. Hierbei gibt es allerdings Vorgaben.

Zum Beispiel, dass trotz geplanter Legalisierung im April an einigen Orten ein Cannabiskonsum untersagt ist, sowie der Anbau nur für den Eigenkonsum oder in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen erfolgen darf.

Beispielsweise sind folgende Orte laut Cannabisgesetz (CanG) des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Konsumverbot belegt: 

  • In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • In Schulen und im Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Schulen.
  • Auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Kinderspielplätzen.
  • In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
  • In öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Die Karte zeigt, dass in ca. 5 Prozent der Fläche des Kreisgebietes ein Cannabis-Konsumverbot herrscht. Beispielsweise zu großen Teilen in der Innenstadt von Unna, in der kompletten Innenstadt von Fröndenberg/Ruhr oder zu großen Teilen in der Ortsmitte von Holzwickede.

Die Karte ist im GeoService über die Homepage des Kreises Unna zu finden GeoService Kreis Unna (kreis-unna.de) und wird laufend angepasst, sollte es zu Änderungen der Gesetzeslage kommen oder falls Standorte fehlen. 

Erstellt wurde die Karte durch den Bereich Geodatenmanagement und Statistik mithilfe der vorliegenden Geo-Standorte der genannten Einrichtungen.

Hinweis zur Karte:

Diese Karte zeigt potenzielle Cannabis-Konsumverbote bzw. Gebiete, in denen keine Anbaugemeinschaften gegründet werden dürfen, im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spiel-/Bolzplätze im Kreis Unna. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht alle relevanten Standorte erfasst wurden und dass die genaue Lage der Zonen variieren kann. Darüber hinaus könnte die 100-Meter-Regelung gemäß zukünftiger Gesetzesänderungen überarbeitet werden. Die Nutzung dieser Karte erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten. Bei Vorliegen neuer Informationen zur Gesetzeslage wird die Karte angepasst. PK | PKU



Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1213 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de

Kontaktdaten:

Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna

Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de

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Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:

Cannabisverbotszonen
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