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02.04.2024 - Kreis Unna - Presse und Kommunikation


Einbürgerungsantrag kann online gestellt werden

Neue Online-Dienstleistung der Verwaltung

Kreis Unna. Die Verwaltung des Kreises Unna baut die Online-Dienstleistungen aus und wird noch digitaler: Ab Dienstag, 2. April, können Anträge für eine Einbürgerung beim Fachbereich Zuwanderung und Integration des Kreises Unna online gestellt werden.


Passend zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, der am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, führt der Kreis Unna den Online-Antrag für die Einbürgerung ein.

Durch die Gesetzesänderung wird einem großen Anteil der ausländischen Einwohner des Kreises Unna die Einbürgerung ermöglicht. Die Einbürgerungsbehörde des Kreises Unna rechnet mit 17.000 möglichen Anträgen. Durch das neue Angebot sollen der Weg zur Einbürgerungsbehörde erleichtert und lange Wartezeiten vor Ort vermieden werden.

Der Online-Antrag beginnt mit einem Quick-Check, um die Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Erst nach dem Quick-Check kann mit dem Ausfüllen des eigentlichen Einbürgerungsantrags begonnen werden. Nachdem der Antrag ausgefüllt und digital verschickt wurden, erfolgt eine Eingangsbestätigung. Auf Grund der zu erwartenden hohen Antragszahlen muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Ausführliche Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna Einbürgerung / Kreis Unna (kreis-unna.de). PK | PKU



Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1213 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de

Kontaktdaten:

Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna

Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de

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