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16.04.2024 - Stadt Dortmund


Public Viewing während der UEFA Euro 2024: Regelungen zur Nachtruhe stehen jetzt fest

Wenn beim Public Viewing das Fußballfieber um sich greift, kann es lauter werden. Und weil einige Spiele ihren Anpfiff erst um 21 Uhr haben, braucht es Regeln für den Lärmschutz. Diese stehen nun fest.


Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 ist Dortmund Gastgeberstadt der UEFA EURO 2024. Während dieser Zeit bietet die Stadt Dortmund auf dem Friedensplatz und zeitweise im Westfalenpark Public-Viewing Veranstaltungen und Begleitprogramm an. Da manche Spiele erst um 21 Uhr beginnen, werden die Veranstaltungen auch in die Nachtruhezeit ab 22 Uhr hineinreichen. Deswegen hat das Land NRW für die Veranstaltungen der Kommunen eine befristete Änderung im Landes-Immissionsschutzgesetz beschlossen.

Für alle anderen Veranstaltungen gelten diese Regelungen jedoch nicht. Für sie sollen die Kommunen eigene Regeln festlegen.

Regelungen für die Gastronomie: einfach und pragmatisch

Für Public-Viewing in der Außengastronomie hat die Stadt Dortmund zugunsten der Gastronomen entschieden: Dem gemeinsamen Fußball-Schauen in Biergärten oder anderen Gastro-Außenbereichen sollen keine bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden. Das Public Viewing soll für den Zeitraum der EM geduldet werden. 

Dabei appelliert die Stadt an die Gastronom*innen, die ein Public Viewing im Freien anbieten möchten, eigenverantwortlich die größtmögliche Rücksicht auf die Anwohnenden zu nehmen.

Die Stadt bittet die Gastronomen daher, folgende Regelungen zum Lärmschutz zu beachten:

  • Es dürfen nur Spiele der Fußball EM 2024 live übertragen werden.
  • Die Tongeräte (Fernseher, Lautsprecher etc.) sind von Anwohnenden möglichst weit entfernt und abgewandt aufzustellen.
  • Die Lautstärke der Tongeräte ist so gering wie möglich zu halten.
  • Im Nachtzeitraum darf die Übertragung nur bis zum Ende des Spiels erfolgen (also keine Nachberichterstattung, Talkrunden oder Musik im Nachgang).
  • Ein musikalisches Rahmenprogramm ist nicht erlaubt.

Appell an die Dortmunder*innen

Gleichzeitig bittet die Stadt ihre Bürgerinnen und Bürger, während der Fußball EM eventuellen Lärmbelästigungen durch Fußballfans mit Toleranz und Nachsicht zu begegnen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme sollten dann konfliktfreie Spielübertragungen im Freien und schöne gemeinsame Fußballerlebnisse möglich sein. 

Sollte es dennoch zu berechtigten Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft kommen, kann im Einzelfall regelnd eingegriffen werden. Das kann dazu führen, dass die Stadt weitere Spielübertragungen im Freien untersagt, denn einen Rechtsanspruch für eine Übertragung gibt es nicht.

Mehr Informationen

Unabhängig vom Lärmschutz müssen die Geschäftsbedingungen der UEFA für Public-Viewing-Veranstaltungen beachtet werden. Sie finden sich im Internet auf der Seite der UEFA EURO 2024.

Voraussichtlich ab Anfang Mai werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite UEFA Euro 2024 | dortmund.de allgemeine FAQs für Veranstalter*innen veröffentlicht.




Kontaktdaten:

Stadt Dortmund
Fachbereich Marketing + Kommunikation
Christian Schön - Pressestelle

Friedensplatz 3 - 44122 Dortmund
Tel.: 0231 50-25677
Fax: 0231 50-10018
E-Mail: cschoen@stadtdo.de
https://dortmund.de/presse



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