20.06.2024 - Stadt Sundern
Neues Leben für ein brachliegendes Grundstück
Das ehemalige Gebäude "Wildpark" am Ostufer in Amecke steht schon seit Jahren leer. Nach langen Verhandlungen wird das Areal nun einer positiven Entwicklung durch einen privaten Investor zugeführt. Die Stadt Sundern selbst hat auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet und unterstützt das Vorhaben, das ehemalige Wildparkgelände mit einem touristisch ausgerichteten Übernachtungs- beziehungsweise Gastronomiebetriebes zu bebauen. "Es ist ein erstes sichtbares Zeichen einer Entwicklung des Areals", sagt Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke.
Der angrenzende Parkplatz am ehemaligen Freibad Amecke gegenüber des "Heimathafen" hat die Stadt Sundern gepachtet. Die Sorpesee GmbH, als Tochterunternehmen der Stadt Sundern, wird den Parpkplatz am Ostufer fortan bewirtschaften, sodass dieser ab Freitag, 21. Juni 2024 gebührenpflichtig wird. Die Parkgebühren betragen für die 1. Stunde 1,50 Euro, jede weitere 4 Minuten kosten 0,10 Euro. Der Preis für ein Tagesticket beträgt 5,00 Euro bei einer Mindestgebühr von 1,50 Euro. Die Einnahmen aus den Parkgebühren dienen der Unterhaltung aller Einrichtungen des Kurbetriebes inbegriffen auch beispielsweise die Promenade und der Airlebnisweg. "Die Erlöse sollen dem gesamten Sorpesee zugute kommen, um den Erholungswert zu erhalten", so Bürgermeister Willeke.
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.