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24.06.2024 - Kreis Viersen


Kreis Viersen sucht selbstständig tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Menschen unterstützen, die Rechtliches und Organisatorisches nicht alleine bewältigen können

Kreis Viersen.


Im Kreis Viersen werden Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit gesucht. Das Aufgabengebiet umfasst die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig regeln können. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Betreuung, die Erstellung von Berichten und die Vertretung des zu Betreuenden gegenüber Behörden und Dritten. Ziel ist es, das Wohl und die Wünsche der Betroffenen zu gewährleisten.

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden auf Antrag oder von Amts wegen von den Betreuungsgerichten bestellt und arbeiten in einem gesetzlich genau festgelegten Rahmen. Durch die rechtliche Betreuung ermöglichen diese ihren Klientinnen und Klienten ein selbstbestimmtes Leben und unterstützen sie bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit. Ihre Aufgaben umfassen die vom Betreuungsgericht festgelegten Bereiche. Dies können Bereiche im Rahmen der Gesundheitssorge, der Vermögensregelung ebenso wie Wohnungs- und Behördenangelegenheiten umfassen. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer prüfen beispielsweise Mietverträge, organisieren die Anpassung des Wohnumfelds, um ihren Klientinnen und Klienten das Leben in der eigenen Wohnung oder den Einzug in ein Pflegeheim zu ermöglichen. Im Bereich der Vermögensregelung machen sie etwa Renten, Sozialhilfe sowie sonstige Einkünfte geltend, prüfen Unterhaltspflichten, regeln Erbangelegenheiten, leiten Schuldenregulierungen ein oder verwalten das Vermögen und die Finanzen der zu betreuenden Personen. Im Bereich der Gesundheitssorge besprechen sie Behandlungs- oder Reha-Maßnahmen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, beauftragen Pflegedienste oder kümmern sich um den Krankenversicherungsschutz.

Die berufsmäßige Betreuungsführung ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit und sollte eine kontinuierliche, auf Dauer angelegte Tätigkeit sein. Nach der richterlichen Betreuerbestellung unterliegen die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen. Unterschieden wird nach dem Ausbildungsstand der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, den finanziellen Verhältnissen der zu betreuenden Personen, der bisherigen Betreuungsdauer und der Wohnform der betreuten Person.

Berufliche Betreuerinnen und Betreuer müssen vorab ein Registrierungsverfahren durchlaufen und die erforderliche Sachkunde nachweisen. Bei Antragstellenden mit der Befähigung zum Richteramt oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Qualifizierung als nachgewiesen. Andere Studien- und Berufsabschlüsse können gegebenenfalls wie einschlägige Berufserfahrungen anerkannt werden.

Für nähere Informationen zum Tätigkeitsfeld, den notwendigen Voraussetzungen sowie der Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde telefonisch unter 02162 39 1731 oder per Mail an betreuerregistrierung@kreis-viersen.de zur Verfügung, sowie unter www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/registrierung-fuer-berufsbetreuerinnen-und-berufsbetreuer.




Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

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