13.11.2024 - Stadt Sundern
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die anstehenden Kommunal- und Bundestagswahlen im kommenden Jahr sucht die Stadt Sundern engagierte Wahlhelfende, die im Wahl-Team mitwirken und den Wahlprozess reibungslos mitgestalten möchten. Für die Durchführung der Wahlen in Sundern werden insgesamt jeweils 200 engagierte Helferinnen und Helfer gesucht.
Wer kann sich engagieren?
Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025
Angesprochen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in den 30 Wahlvorständen im Stadtgebiet eingesetzt werden.
Kommunalwahl am 14. September 2025
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in den 32 Wahlvorständen im Stadtgebiet eingesetzt werden.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; alle nötigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer selbstverständlich vorab.
Was erwartet die Wahlhelfenden?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen in den Wahllokalen beim fairen und ordnungsgemäßen Wahlprozess sowie bei der Stimmauszählung.
Warum sich engagieren?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Dabei erhalten sie Einblicke in einen der wichtigsten Bestandteile der Demokratie und begleiten aktiv den Wahlvorgang. Für das bürgerschaftliche Engagement erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld.
Wie kann man sich melden?
Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren möchten, kann sich beim Wahl-Team der Stadt Sundern über das Online-Formular auf der städtischen Website melden www.sundern.de/wahlhelfende
Bei Rückfragen können Interessierte telefonisch unter 02933/81-249 oder 02933/81-122 Kontakt aufnehmen.
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.