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26.11.2024 - Stadt Soest


Vorübergehende Einbahnstraßenregelung an der Hammer Landstraße

Soest . Weil die Stadtwerke Soest an der Hammer Landstraße neue Wasser- und Stromleitungen verlegen, wird ein Teilabschnitt halbseitig gesperrt und vorübergehend als Einbahnstraße ausgewiesen.


Betroffen ist ab Montag, 2. Dezember, bis zum 21. Dezember 2024 der Bereich zwischen der Einmündung der Straße Am Schlossberg und der Hammer Landstraße Hausnummer 51. Hier gelten im genannten Zeitraum eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung stadtauswärts nach Hattrop und eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Stadteinwärts wird der Fahrzeugverkehr ab Steinerbrücke über die Straßen Steinerbrücke/Brückenstraße (K 11), Hattroper Weg (L 747) sowie Brügge-/Londonring (L 670) großräumig umgeleitet.




Kontaktdaten:

Stadt Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin

Am Vreithof 8 - 59494 Soest
Telefon: +49 (02921) 103-9045
E-Mail: pressestelle@soest.de
Internet: https://www.soest.de



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