28.11.2024 - Stadt Sundern
Stadt Sundern lädt zum Neujahrsempfang ein
SAVE THE DATE - Der Bürgermeister der Stadt Sundern, Klaus-Rainer Willeke, lädt herzlich zum Neujahrsempfang 2025 ein. Im kommenden Jahr stehen die Feierlichkeiten anlässlich des 50-jährigen Stadtjubiläums im Fokus des Empfangs.
Sonntag, 26. Januar 2025
18:00 Uhr
Schützenhalle Sundern
Zur Hubertushalle 8, 59846 Sundern
Die Veranstaltung verspricht ein abwechslungsreiches Programm mit musikalischer Unterhaltung, festlichen Ansprachen und einem Rückblick auf die Gründung der heutigen Stadt Sundern und ihrer Besonderheiten. Das Jubiläum der Stadt Sundern soll in einem festlichen Rahmen gemeinsam gefeiert werden.
"Mit dem Neujahrsempfang 2025 möchten wir nicht nur gemeinsam in das neue Jahr starten, sondern auch die Erfolge und die Geschichte unserer Stadt würdigen. Es ist ein guter Anlass, unsere Gemeinsamkeit zu feiern und gemeinsam in die Zukunft zu blicken - daher auch das Motto "Gemeinsamkeit schafft Zukunft", sagt Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke.
Bereits 1975 was dies ein leitender Gedanke bei der Gründung der Stadt. Die Gemeinsamkeit konstituiert sich zwischen Menschen, den Dörfern, Institutionen, Vereinen und in der Politik, sodass in diesem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger erstmals herzlich eingeladen sind, am Neujahrsempfang teilzunehmen.
Um die Veranstaltung besser planen zu können, wird um eine vorherige Anmeldung bis spätestens 19.01.2025 gebeten. Anmeldungen können ab sofort ganz einfach digital erfolgen www.sundern.de/neujahrsempfang oder telefonisch unter 02933/81-124.
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.