30.11.2024 - Stadt Ahaus
Neujahrsempfang unter dem Motto „50 Jahre Ahaus“Am 5. Januar im Kulturquadrat - herzliche Einladung an alle Ahauser*innen
Ahaus.
Bürgermeisterin Karola Voß lädt im Namen der Stadt Ahaus alle Bürger*innen aus Ahaus und den Ortsteilen ganz herzlich zum Neujahrsempfang der Stadt Ahaus ein. Der Empfang findet am Sonntag, 05. Januar 2025 um 11:00 Uhr in der Stadthalle im Kulturquadrat statt. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, bittet die Bürgermeisterin um Anmeldung online unter https://www.stadt-ahaus.de/neujahrsempfang oder telefonisch unter 02561 / 72 102 bis zum 20. Dezember 2024. Der Eintritt ist frei.
Neben einem Glas Sekt und einem kleinen Imbiss erwartet die Besucher*innen ein abwechslungsreiches Programm mit Musik und interessanten Gästen passend zum Motto „50 Jahre Ahaus“.
Im Zuge der kommunalen Neugliederung 1975 verlor Ahaus zwar den Kreissitz an Borken, gewann jedoch, nachdem bereits 1969 Wüllen zu Ahaus gekommen war, die Dörfer Alstätte, Graes, Ottenstein und Wessum als Ortsteile dazu – und das muss gefeiert werden! Beim Neujahrsempfang wird außerdem das finale Ahauser Wimmelbild veröffentlicht, dass der Künstler Peter Menne seit dem Herbst gestaltet und dabei viele eingereichte Ideen verarbeitet hat.
Informationen zur Anmeldung zum Neujahrsempfang sind auch auf der Website der Stadt Ahaus zu finden: www.stadt-ahaus.de
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
E-Mail:
pressestelle@ahaus.de
Telefon:
+49 2561-72113
Internet:
www.stadt-ahaus.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.