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13.12.2024 - Kreisstadt Unna


Aktuelle Themen und Beschlüsse aus dem Stadtrat


Der Rat der Kreisstadt Unna hat in seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien am Donnerstag, 12. Dezember 2024, zusätzlich zu den Steuer- und Gebührensatzungen noch einige wichtige Themen behandelt und Beschlüsse gefasst. Ein Überblick.

Fahrradfahren in der Fußgängerzone

Bislang ist die Unnaer Fußgängerzone von 19 Uhr bis 9 Uhr für Fahrradfahrer frei gegeben. Da sich in der Vergangenheit die Beschwerden über unangepasste Geschwindigkeiten und daraus resultierende gefährliche Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern gehäuft haben, hat die Kreisstadt Unna vor, das Radfahren in der Fußgängerzone komplett zu verbieten. Einen entsprechenden Vorstoß der Verwaltung holte der Stadtrat in seiner Sitzung am 12. Dezember zunächst zurück. Anschließend stimmten die Ratsmitglieder über einen Antrag der FDP-Fraktion ab, der forderte, dass die bisherige Regelung – das Fahren von 19 bis 9 Uhr – beibehalten wird. Mit 28 Nein-Stimmen und 14 Ja-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Damit wird die Stadtverwaltung nun zu Beginn des neuen Jahres die entsprechenden Maßnahmen – in erster Linie die Beschilderung – umsetzen, um das Radfahren in der Fußgängerzone komplett zu untersagen.

Eine nicht-repräsentative Umfrage der Stadtverwaltung zum Fahrradfahren in der Fußgängerzone, die bis zum 11. Dezember lief, zeigte folgendes Meinungsbild: 59,8 Prozent sprachen sich dafür aus, das Fahrradfahren in der Fußgängerzone komplett zu verbieten. Dass die bisherige Regelung beibehalten werden solle, nach der Radfahrer in der Fußgängerzone in der Zeit von 19 bis 9 Uhr fahren dürfen, wünschten sich 40,2 Prozent der Teilnehmenden. Insgesamt wurden im Zeitraum vom 29. November bis 11. Dezember 4.491 Stimmen abgegeben.

Gradierwerk im Kurpark Königsborn

Auch für die Pläne des Kurparkvereins, ein Gradierwerk im Kurpark Königsborn zu errichten, gibt es nach der Ratssitzung am 12. Dezember eine neue Grundlage: Die Ratsmitglieder stimmten für einen Antrag der CDU-Fraktion, der fordert, dass der Kurparkverein sich verpflichtet, die Instandhaltung und Pflege des Gradierwerks ehrenamtlich zu übernehmen. In seinem ursprünglichen Antrag hatte der Kurparkverein vorgesehen, dass alle finanziellen und haftungsrechtlichen sowie betreiberischen Pflichten von der Kreisstadt Unna getragen würden. Diesen Antrag lehnte der Rat mit 25 Nein- und 17 Ja-Stimmen ab. Für den Antrag der CDU-Fraktion stimmten 18 Ratsmitglieder, 21 Ratsmitglieder enthielten sich; Nein-Stimmen gab es keine. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion angenommen. Im Januar werde man erste Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Kurparkverein in dieser Sache führen, kündigte der Erste Beigeordnete Sandro Wiggerich anschließend an.

Varianten für ein Schwimmbad in Unna-Massen

Darüber hinaus wurden in der Ratssitzung Varianten für den Bau und Betrieb eines Bades auf dem Gelände des ehemaligen Freizeitbades in Unna-Massen vorgestellt. Einem politischen Auftrag folgend, entwickeln die Stadtverwaltung und die Wirtschaftsbetriebe Unna gemeinsam ein Konzept. Mit der Vorstellung der Varianten durch ein Planungsbüro geht das Vorhaben nun in die nächste Phase – und in die politische Beratung. Konkret wurden durch das Planungsbüro die folgenden Varianten vorgestellt:

Variante 1: Lehrschwimmbecken

In dieser Variante würde ein Lehrschwimmbecken mit einer Größe von 10 x 16,66 Metern und einer Beckentiefe von 1,8 bis 2 Metern gebaut, das über einen flächigen Hubboden verfügt. Die grobe Kostenschätzung für die hierfür erforderliche Investition liegt bei rund 6,5 Millionen Euro.

Variante 2: Lehrschwimm- und Aktivbecken

In dieser Variante würden ein Lehrschwimm- sowie ein Aktivbecken jeweils mit einer Größe von 10 x 16,66 Metern gebaut, von denen mindestens ein Becken eine Beckentiefe von zwei Metern hätte. Beide Becken sollen über einen flächigen Hubboden verfügen und durch eine variabel zu öffnende Abtrennung separat nutzbar sein. Mit dem Aktivbecken läge ein zusätzlicher Fokus auf Gesundheit, Prävention und Bewegung. Die grobe Kostenschätzung für die hierfür erforderliche Investition liegt bei rund 8 Millionen Euro.

Variante 3: Lehrschwimm- und Sportbecken

In dieser Variante würde ein Sportbecken mit einer Größe von 25 Metern sowie ein Lehrschwimmbecken mit einer Größe von 8 x 12 Metern gebaut. Das Sportbecken soll über einen flächigen Hubboden verfügen; das Lehrschwimmbecken könnte alternativ auch als Aktivbecken ebenfalls mit Hubboden gebaut werden. Das Planungsbüro sieht bei dieser Variante einen höheren Personaleinsatz, der für den Betrieb erforderlich wäre sowie insgesamt höhere Betriebskosten. Sowohl die Grundstücksfläche als auch die Parkplatzsituation bewertet das Planungsbüro bei dieser Variante als „kritisch“. Die grobe Kostenschätzung für die hierfür erforderliche Investition liegt bei rund 17,5 bis 18,5 Millionen Euro.

Variante 4: Lehrschwimm- und Sportbecken plus Außenbecken

In dieser Variante würde ein Sportbecken mit einer Größe von 25 Metern sowie ein Lehrschwimmbecken mit einer Größe von 8 x 12 Metern gebaut – plus ein zusätzliches Außenbecken als Sportbecken mit einer Größe von 25 Metern für einen Sommerbetrieb von Mai bis September. Alternativ wird ein ganzjähriges Außenbecken mit 200 Quadratmetern Fläche vorgeschlagen. Das Planungsbüro bewertet bei dieser Variante die Grundstücksfläche als „nicht ausreichend“ und sieht die Parkplatzsituation „sehr kritisch“. Auch hier wird mit höheren Personal- und Betriebskosten gerechnet. Die grobe Kostenschätzung für die hierfür erforderliche Investition liegt bei rund 20 Millionen Euro.

Insgesamt kommt das Planungsbüro bei seiner Umkreisanalyse zu der Einschätzung, dass für ein Freizeitbad „keine positive wirtschaftliche Prognose“ gegeben werden könnte, da im Radius von einer Fahrtzeit von 15 bis 30 Minuten von Unna-Massen ein dichter Wettbewerb an Freizeitbädern herrsche, beispielsweise durch das Freizeitbad Werl und das Solebad Werne sowie die großen Bäder in Hamm, Soest und Hagen. Zudem kämen in nächster Zeit in der unmittelbaren Nachbarschaft – Kamen und Bergkamen – neue Bäderangebote auf den Markt. Dies verstärke das bereits vorhandene „Überangebot“ an attraktiven Freizeitbädern in der Region.

Die Ermöglichung von Vereinsschwimmen sowie das Öffentlichkeitsschwimmen sind eine freiwillige Leistung der Kommunen. Für die kommunale Pflichtaufgabe, Schulschwimmen zu ermöglichen, decken die beiden derzeit zur Verfügung stehenden Lehrschwimmbecken – die Schwimmsporthalle am Bergenkamp und das Hellweg-Bad Lünern – rechnerisch den Bedarf. Zu dieser Einschätzung kommt das Planungsbüro auf Basis der jährlichen Schulschwimmzahlen, nach denen die Wasserflächen der Stadt Unna pro Schuljahr 22.560 Grundschülerinnen und Grundschüler abdecken müssen. Bei einer ermittelten Schuljahreskapazität von rund 28.800 Schülerinnen und Schüler ergibt sich eine derzeitige Auslastungsquote von 78 Prozent.

Die vorgestellten Varianten gehen nun in den entsprechenden Fachausschüssen in die politische Diskussion. Die Sitzungen der Ausschüsse finden öffentlich statt und können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden.  Die Termine sind zu finden auf unna.de/politik. Die Präsentation mit den Details zu den vorgestellten Varianten ist auf unna.de/stadtentwicklung zu finden.




Kontaktdaten:

Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna

Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de

  



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