03.01.2025 - Stadt Haltern am See
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen startet
Haltern am See. Schrittweise plant die Stadt Haltern am See den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet. Am Montag, 06. Januar, beginnen die Arbeiten an beiden Haltepunkten im Verkehrsbereich des Feuerwehrhauses Lavesum. Weitere Bushaltestellen folgen im Anschluss.
Der Umbau dient dazu, dass auch körperlich eingeschränkte Bürgerinnen und Bürger problemlos die Möglichkeit haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dafür werden die Bushaltestellen mit höheren Bordsteinen ausgestattet. Momentan sind die Bordsteine im Einstiegsbereich circa 14 cm hoch. Nach dem Umbau werden sie 18cm hoch sein. Dies vereinfacht den Ein- und Ausstieg. Zudem bringt die Stadt taktile Leitelemente an, um Menschen mit Sehbehinderung sicher zur Bushaltestelle sowie in den Bus zu führen.
In Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen dauern die Arbeiten und die damit einhergehenden Teilsperrungen an beiden Haltepunkten im Verkehrsbereich des Feuerwehrhauses Lavesum voraussichtlich bis zum 24. Januar 2025 an. Die Baustellenbereiche bleiben jederzeit passierbar.
Sobald die Arbeiten in Lavesum abgeschlossen sind, geht es an der Haltestelle Goldammerweg weiter. Es folgen die Haltestellen „Sixtus-Krankenhaus“, „Alte Ringstraße“, „Augustusstraße“, „Römermuseum“ und „Flaesheim Stiftsplatz“. Alle Bushaltestellen (außer der Bushaltestelle „Sixtus-Krankenhaus“) werden in beiden Fahrtrichtungen ausgebaut. Über die genauen Sperrzeiten informiert die Stadt Haltern am See nach und nach auf ihren Kanälen. Gefördert wird der Ausbau zu 100 Prozent vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit Mitteln des Landes NRW.
Kontaktdaten:
Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See
Telefon: 02364/ 933 402
Web: https://www.haltern-am-see.de
E-Mail: pressestelle@haltern.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.