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08.01.2025 - Ennepe-Ruhr-Kreis


Bilanz 2024: 176 Personen sicherten sich die Lizenz zum Fischen


(pen) Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer in Kombination mit der Möglichkeit, einen leckeren Fisch auf dem Teller zu haben - es gibt gute Gründe, eine Angel auszuwerfen. Wer dies machen möchte, muss vorher allerdings die Fischerprüfung bestanden haben. Im Ennepe-Ruhr-Kreis wird diese von der Unteren Fischereibehörde der Kreisverwaltung organisiert. 2024 stellten sich 194 Personen den Aufgaben und Anforderungen, 176 von ihnen erfolgreich.

 

Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Fischkunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, die Angelgeräte waidgerecht zusammenzustellen, nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse.

 

Als Untere Fischereibehörde organisiert der Ennepe-Ruhr-Kreis nicht nur die Fischerprüfungen. Die Beschäftigten der Kreisverwaltung setzen auch die im Landesfischereigesetz geregelten Hegepflichten für Gewässer und die zweckmäßige Gestaltung von Fischereibezirken durch, legen die Bedingungen zur Fischereipacht fest und haben die Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

 

Erreichbar ist die für Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter/Ruhr und Witten zuständige Untere Fischereibehörde im Schwelmer Kreishaus, Tel.: 02336/93 2428. Informationen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de, Stichwort Fischerei.

 

Stichwort Untere Fischereibehörde

 

In Nordrhein-Westfalen ist die Fischereiverwaltung dreistufig aufgebaut. Oberste Fischereibehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort liegt die Fachaufsicht über die Oberen und Unteren Fischereibehörden und dort werden die Grundsätze der Fischereipolitik bestimmt. Als Obere Fischereibehörden fungieren die Bezirksregierungen. Sie wachen über die Beachtung des Landesfischereigesetzes. Untere Fischereibehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte in NRW.




Kontaktdaten:

Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle:
Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven

Hauptstr. 92 - 58332 Schwelm
Telefon: 2336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis



Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:

Fischerprüfung
© /// UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis - Fischerprüfung Wer in Nordrhein-Westfalen fischen möchte, muss Inhaber eines Fischereischeins sein./Bild: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis

© /// UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis

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