17.01.2025 - Kreisstadt Unna
Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2025
Ab Freitag, 17. Januar 2025, werden rund 24.400 Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2025 an Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben verschickt.
Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen ist den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2025 beigelegt. Darüber hinaus wird zusammen mit den Bescheiden der Fragebogen zur Erstellung des Mietspiegels 2026 sowie eine Information mit Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform ab 2025 versandt, denn mit den Bescheiden werden nun erstmalig die im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgestellten Grundsteuermessbeträge veranlagt.
Die Kreisstadt Unna war und ist bestrebt, die Wohnkosten aus sozialer und gesellschaftspolitischer Sicht durch die Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen zu lassen und hat sich daher bei der Festlegung der Hebesätze für die vom Land NRW ermöglichte Option zur Festlegung differenzierender Hebesätze entschieden. Durch die Anwendung der differenzierten Hebesätze werden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet als es bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes der Fall gewesen wäre.
Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind ausschließlich an das Finanzamt Dortmund-Unna unter der Grundsteuer Hotline 0231/5188-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de zu stellen. Fragen zur Grundsteuerfestsetzung durch die Kreisstadt Unna können an die E-Mail-Adresse grundsteuerreform@stadt-unna.de gesandt werden.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 50,06 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2023: rd. 49,11 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A 0,17 Mio. €
Grundsteuer B Wohngrundstücke 11,74 Mio. €
Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke 7,92 Mio. €
Summe Steuern 19,83 Mio. €
Schmutzwassergebühren 10,23 Mio. €
Niederschlagswassergebühren 13,07 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren 1,05 Mio. €
Müllabfuhrgebühren 5,88 Mio. €
Summe Gebühren 30,23 Mio. €
Müllmarken:
Weiterhin werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 sind nach wie vor gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide gibt das Steueramt der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Für viele Anliegen können die Bürger*innen das Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steueramt zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes leider stark beeinträchtigt. Für viele Anliegen bietet jedoch auch das Serviceportal der Kreisstadt Unna viele Informationen und Erledigungsmöglichkeiten.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass in dieser Zeit auch nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen, die dem Steueramt erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, sind teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um etwas Geduld gebeten.
Kontaktdaten:
Kreisstadt Unna - Der Bürgermeister
Pressestelle: Anna Gemünd und Kevin Kohues
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Internet: https://www.unna.de

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