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21.01.2025 - Stadt Wertheim


Jetzt kann Briefwahl beantragt werden

Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Wertheim.


Seit dem Wochenende werden in Wertheim die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar verschickt. Wer die Benachrichtigung im Briefkasten hatte, kann ab sofort Briefwahl beantragen.

Das Wahlamt der Stadt Wertheim empfiehlt nochmals, wem immer es möglich ist, am Wahltag seine Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben. Denn mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann die Stadtverwaltung erst beginnen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Das wird voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar sein. Für den Postversand der Briefwahlunterlagen bleibt also nur eine relative kurze Zeitspanne. Die Stadtverwaltung richtet sich darauf ein, die Briefwahlunterlagen in konzertierten Aktionen so schnell wie möglich zu bearbeiten und versandfertig zu machen. Dennoch besteht das Risiko, dass die Wähler die Unterlagen erst kurz vor dem Wahltag im Briefkasten haben.

Wahlberechtigte, die auf die Briefwahl angewiesen sind, haben dazu mehrere Möglichkeiten. Jede Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, der gescannt werden kann. Genauso lässt sich der Antrag auch über die Homepage der Stadt bestellen. Außerdem ist es möglich, die Briefwahlpapiere schriftlich zu beantragen. Das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es muss ausgefüllt an das Wahlamt der Stadt Wertheim geschickt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, weil rechtlich nicht zulässig. Die Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift gesandt werden, zum Beispiel eine Kur- oder Urlaubsadresse. Die abweichende Anschrift muss bei der Antragstellung angegeben werden. Wegen der kurzen Zeit bis zur Wahl kann nicht garantiert werden, dass die Unterlagen im Ausland rechtzeitig ankommen bzw. rechtzeitig bis zum Wahlsonntag wieder beim Wahlamt eintreffen.

Das Wahlamt beginnt nach Anlieferung der Stimmzettel sofort mit dem Versand der Briefwahlunterlagen. Das kann allerdings frühestens ab 10. Februar erfolgen. Das heißt, dass dann nur noch zweieinhalb Wochen Zeit für die Briefwahl bleiben.

Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und – falls gewünscht - den Stimmzettel dann auch gleich vor Ort im Bürgerservice-Zentrum in der Rathausgasse auszufüllen. Dieser Service steht zur Verfügung, sobald der Stadt Wertheim die Stimmzettel vorliegen, also voraussichtlich ab 10. Februar. Den genauen Termin gibt die Stadtverwaltung nochmals bekannt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl, insbesondere zur Briefwahl, gibt es auf der Homepage der Stadt Wertheim unter www.wertheim.de/bundestagswahl. Für Rückfragen steht das Wahlamt Wertheim, Telefon 09342/301-600, E-Mail: wahlamt@wertheim.de, gerne zur Verfügung.




Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Wertheim
- Kommunikation und Öffentlichkeit -
97877 Wertheim

Tel.: 09342/301-300 oder -301
Fax.: 09342/301-503

E-Mail: pressestelle@wertheim.de [stadtverwaltung@wertheim.de]


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