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23.01.2025 - Kreis Steinfurt


Kreis Steinfurt informiert über Bundestagswahl am 23. Februar

Vorzeitige Stimmabgabe per Briefwahl oder im kommunalen Wahlbüro möglich


Kreis Steinfurt. Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In den beiden Wahlkreisen 123 Steinfurt I – Borken I und 127 Steinfurt III unter der Leitung des Kreiswahlleiters Peter Freitag sind rund 402.000 Wahlberechtigte dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das ist sowohl am Wahltag in einem der 350 Wahllokale der beiden Wahlkreise möglich. Alternativ kann vorab auch vor Ort im Wahlbüro oder per Briefwahl gewählt werden. Dabei sind die verkürzten Fristen und Postlaufzeiten zu beachten. Aufgrund der vorgezogenen Wahl ist der Zeitraum für die Briefwahl in diesem Jahr kürzer als gewöhnlich. Wichtig ist, dass die ausgefüllten Stimmzettel vor Beginn der Auszählung am 23. Februar um 18 Uhr bei den Kommunen vorliegen und somit in das Ergebnis zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages einfließen.

 

Die Wahlvorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten im Kreis Steinfurt werden bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24. Januar geprüft und zugelassen. Über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheidet gleichzeitig der Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Nach Ablauf einer Frist für mögliche Beschwerden sind die Kreiswahlvorschläge am 30. Januar offiziell. Erst im Anschluss daran können die Stimmzettel gedruckt und ab dem 5. Februar von den Kommunen mit den Unterlagen zur Briefwahl übersandt werden.

 

Spätestens bis zum 2. Februar versenden die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen. Sie beinhalten unter anderem den Hinweis, in welchem Wahllokal am 23. Februar abgestimmt werden kann und informieren zugleich über Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Anforderung sowie Abgabe der Briefwahlunterlagen sind online unter www.kreis-steinfurt.de/wahlen zusammengestellt. Dort sind auch die Öffnungszeiten und Kontakte der kommunalen Wahlbüros aufgeführt.

 

Neben der Briefwahl ist auch die Direktwahl im kommunalen Wahlbüro eine Möglichkeit, um schon vor dem 23. Februar abzustimmen. Auskunft dazu geben die jeweiligen Städte und Gemeinden. Am Wahlsonntag ist die Stimmabgabe im Wahllokal bis 18 Uhr möglich.




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