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23.01.2025 - Kreis Viersen


Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Hinweise zur Briefwahl

Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich

Kreis Viersen.


Wahlberechtigte, die bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 per Briefwahl wählen möchten, müssen nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann online über die Webseiten der kreisangehörigen Kommunen gestellt werden. Der Antrag kann ferner persönlich bei der Gemeinde oder Stadt des Hauptwohnortes oder formlos schriftlich, etwa per E-Mail, gestellt werden und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der vierten Kalenderwoche durch die kreisangehörigen Kommunen verschickt. Sollte bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die jeweilige Gemeinde oder Stadt des Hauptwohnortes wenden, um zu prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sollte die Briefwahl so schnell wie möglich beantragt werden, um die rechtzeitige Stimmabgabe nicht zu gefährden. Diesbezüglich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code einen Antrag zu stellen.

Anfang Februar wird es sodann eine Information geben, wann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen zu rechnen ist. Wer den Erhalt der Unterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen oder den Antrag persönlich dort stellen. Die Öffnungszeiten der kreiseigenen Kommunen können auf der jeweiligen Webseite eingesehen werden.

Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief bei der Deutschen Post ist Donnerstag, der 20.02.2025. Es ist darüber hinaus auch möglich, den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abzugeben oder trotz beantragter Briefwahl am Wahltag im Wahllokal zu wählen. In diesem Fall müssen Wahlberechtigte den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis mitbringen. 

Links zu allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden:

https://www.kempen.de/

https://www.grefrath.de/

https://www.toenisvorst.de/

https://www.nettetal.de/

https://www.viersen.de/

https://www.stadt-willich.de/

https://www.brueggen.de/

https://www.schwalmtal.de/

https://www.niederkruechten.de/




Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

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