24.01.2025 - Stadt Herten
Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Briefwahlbüro der Stadt Herten öffnet am 8. FebruarVersand der Wahlbenachrichtigungen bereits gestartet
Herten. Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 23. Februar laufen auf Hochtouren. Das Wahlamt der Stadt Herten weist darauf hin, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen am 23. Januar begonnen hat. Bis spätestens zum 2. Februar sollten die Wahlbenachrichtigungen bei allen wahlberechtigten Hertener Bürgerinnen und Bürger in den Briefkästen eingegangen sein.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte erst dann umgehend Kontakt mit dem Wahlamt der Stadt Herten aufnehmen. Kontakt
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. In Herten sind rund 43.500 Personen berechtigt bei der Wahl zum Deutschen Bundestag ihre Stimme abzugeben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!
Wer am 23. Februar nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten zurückgesandt werden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Samstag, 8. Februar.
Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus.
- Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular im Internet angefordert werden. Ab sofort kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/briefwahl ausgefüllt werden. Die Briefwahlunterlagen werden im Anschluss auf dem Postweg zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem darin enthaltenen QR-Code können die Briefwahlunteralgen ebenfalls online beantragt werden.
- Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diese und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus – Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal – die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort wählen. Der Personalausweis ist bei Beantragung vorzulegen.
- Die Unterlagen können einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung zur Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Bevollmächtigung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dieses ist ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu versichern.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Zwei Wochen vor der Wahl, also am Samstag, 8. Februar 2025, öffnet das Briefwahlbüro. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Stimmabgabe möglich. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal. Der barrierefreie Zugang zum Briefwahlbüro ist sichergestellt.
Die Stadt Herten hat daher auch die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses abgekoppelt und erweitert.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
montags: 8.00 Uhr bis 16 Uhr
dienstags und mittwochs: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
freitags: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Darüber hinaus hat das Briefwahlbüro am Samstag, 8. Februar, und Samstag, 15. Februar, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie am Freitag vor der Wahl, 21. Februar, von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist zu den oben genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02366 303-988 erreichbar.
Hinweise zu verkürzten Fristen wegen vorgezogener Bundestagswahl
Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist die Urnenwahl, das gilt umso mehr bei der vorgezogenen Wahl. Wer seine Stimme dennoch per Briefwahl abgeben möchte, sollte daher unbedingt beachten, dass die vorgezogene Bundestagswahl auch zu deutlich verkürzten Fristen bei den einzelnen Vorbereitungsschritten führt und den Zeitraum erheblich enger macht, in dem die Briefwahl ausgeübt werden kann. Statt den üblichen vier Wochen steht aktuell für die Briefwahl ein Zeitraum von lediglich zwei Wochen zur Verfügung.
Diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen zugesandt haben möchten, sollten zusätzlich die Postlaufzeiten im Blick behalten. Es ist sicherzustellen, dass Anträge zur Briefwahl schnellstmöglich beantragt und dann umgehend an das Wahlamt zurückgesandt werden. Bei einem Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland sind längere Versandzeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls können die Unterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden.
Selbstverständlich können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr abgegeben werden.
Pressekontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Herten
45697 Herten
Telefon:
02366 303-357
Fax: 02366 303-588
Web:
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E-Mail:
pressestelle@herten.de
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