29.01.2025 - Stadt Münster
Zeugnistelefon: Städtische Schulpsychologie berät bei SchulsorgenVertrauliche und kostenfreie Beratung für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler
Münster (SMS) Mit dem Ende des ersten Schulhalbjahres werden in der ersten Februarwoche in Münster die Halbjahreszeugnisse ausgegeben. Für einige Kinder und Jugendliche oder ihre Erziehungsberechtigten ist die Vergabe der Halbjahreszeugnisse mit Ängsten und Enttäuschung verbunden: Schlechte Schulnoten bringen Stress und lösen oft Besorgnis oder Konflikte aus. Hilfestellungen bei Problemen bietet das Team der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster am Zeugnistelefon.
Das telefonische Angebot ist am Donnerstag, 6. Februar, am Freitag, 7. Februar sowie am Montag, 10. Februar unter 02 51/ 4 92-40 81 jeweils von 8 bis 12 Uhr freigeschaltet. Am Donnerstag und Montag ist das Zeugnistelefon zusätzlich in der Zeit von 13 bis 15 Uhr erreichbar. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Das Team der Schulpsychologischen Beratungsstelle berät unter anderem zum Umgang mit Prüfungsängsten und Leistungsdruck, Ängsten vor dem Schulwechsel oder Lernblockaden. Besteht nach der telefonischen Kurzberatung weiterer Bedarf, bietet die Schulpsychologische Beratungsstelle Anschlussgespräche – digital oder vor Ort.
Auch unabhängig von der Zeugnisausgabe bietet das Team der Schulpsychologie Beratung zu schulischen Themen an. Die Beratungsstelle ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 15 Uhr erreichbar, außerdem in den Ferien von 9 bis 12 Uhr sowie online unter www.stadt-muenster.de/schulpsychologie und per E-Mail an schulpsy@stadt-muenster.de.
Kontaktdaten:
Stadt Münster - Amt für Kommunikation
Tel.: 0251 / 492 1301
www.stadt-muenster.de/kommunikation/
kommunikation@stadt-muenster.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.