Volltext in Meldungen suchen
Print Zurück


01.02.2025 - Stadt Wolfsburg


Öffentliche Infrastruktur fördern

Stadt Wolfsburg soll eine neue Ablösesatzung für Stellplätze bekommen


Die Stadt Wolfsburg soll eine neue Ablösesatzung bekommen. Abhängig von der Nutzung eines Gebäudes muss eine bestimmte Anzahl von PKW-Stellplätzen zur Verfügung stehen. Diese Regelung der Niedersächsischen Bauordnung führt dazu, dass vor allem in dicht bebauten Innenstadtlagen die Stellplätze häufig in Form von Tiefgaragen oder Parkhäusern hergestellt werden müssten. Das ist flächensparend, jedoch technisch anspruchsvoll und teuer.  

Durch die Ausarbeitung von Mobilitätskonzepten, die die Nutzung alternativer Verkehrsmittel fördern, haben Bauherren die Möglichkeit, die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze zu reduzieren. Alternativ oder zusätzlich können notwendige Einstellplätze für einen Geldbetrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag ist von der Kommune für öffentliche Stellplätze oder Verkehrsinfrastruktur aufzuwenden, die den Bedarf an Einstellplätzen verringern. Die entsprechende Vorlage wird im April vom Rat der Stadt Wolfsburg entschieden werden.  

„Die meisten größeren Städte Niedersachsens sowie fast alle Kommunen im Großraum Braunschweig verfügen über eigene Ablösesatzungen. Um Investitionen in der Stadt Wolfsburg nicht zu hemmen, ist vor allem vor dem Hintergrund der Innenstadtentwicklung eine Ablösesatzung mit einer Preisdeckelung wichtig“, erläutert Oberbürgermeister Dennis Weilmann. 

„Häufig sind es Vorhaben in Innenstadtlage, die aufgrund des guten ÖPNV-Anschlusses nicht so viele Stellplätze benötigen. Hier ist es sinnvoll, das Geld für öffentliche Verkehrsinfrastruktur zu nutzen“, ergänzt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide. 

Haben Kommunen keine rechtskräftige Ablösesatzung, ist der Ablösebetrag je Stellplatz bei jedem Vorhaben gemäß § 47 der Niedersächsischen Bauordnung individuell zu ermitteln. Dabei orientiert sich die Höhe an dem finanziellen Aufwand, den ein Stellplatz zum Beispiel im Falle einer Tiefgarage kosten würde. Dieses Verfahren führt vor allem in Innenstadtlagen zu hohen Ablösebeträgen und kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens haben. Von der individuellen Berechnung kann laut Gesetz abgesehen werden, wenn die Kommune eine Satzung erlassen hat. Aus diesem Grund soll mit der Aufstellung einer Satzung die Ablösung von Einstellplätzen einheitlich geregelt und eine Preisdeckelung eingeführt werden. 

Für den Wohnungsbau ist die Ablösesatzung übrigens nicht relevant, da die Niedersächsische Bauordnung 2024 geändert wurde, womit für Wohnnutzung keine Stellplätze mehr nachgewiesen werden müssen.



Pressekontakt: Referat Kommunikation, Christiane Groth, 05361 28-2301

Kontaktdaten:
STADT WOLFSBURG
KOMMUNIKATION
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg

Mail: kommunikation@stadt.wolfsburg.de

Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!

Hier können Sie sich anmelden:

Freigeschaltete Meldungen im System: 407.413

Sonntag, 23. März 2025

Mein
Presse-Service

Jederzeit komfortabel und bequem Ihre Einstellungen ändern:

Sie sind noch kein Abonnent? presse-service.de ist offen für jeden Internetnutzer und das kostenfrei. Lassen Sie sich Meldungen aus Ihrer Nähe oder zu den Sie interessierenden Themenbereichen direkt zusenden. Werden Sie Abonnent bei presse-service.de

Jetzt abonnieren!

Mitglied
werden

Unsere Vorteile erleichtern IHRE Arbeit!

Erfahren Sie, wie einfach Sie mit presse-service.de Ihre Meldungen einem hoch qualifizierten Publikum zugänglich machen. Flexibel, kostengünstig und reichweitenstark. Der Presse-Service ist das ideale Werkzeug beim News- und Meldungsmanagement für Pressesprecher, Redakteure, Journalisten und alle die schnell und effizient Neuigkeiten mit einem Klick streuen möchten.

Detaillierte Informationen

Die
Fakten

  • Über 200.000 Meldungen pro Jahr
  • Über 400.000 Empfänger deutschlandweit
  • Über 17.000 exklusive Redaktionen in Fachverteilern
  • Über 600 registrierte Pressestellen
  • Versandstatistik 2017 > 49 Mio. Emails
  • NEU! 7.500 neue Fachredaktionen im Gesundheitswesen

Sprechen Sie uns an!

Die Redaktionsoberfläche steht online zur Verfügung, um dezentrales Arbeiten zu ermöglichen.

Kurzübersicht
der Funktionen

  • Zentrale Nachrichtenerfassung
  • Zeitgesteuerte Freischaltung
  • Meldungsarchive
  • Komfortable Medienverwaltung
  • Gruppenverwaltung
  • Exakte Versand- und Aufrufstatistiken
  • Eigene Adressverteiler
  • Akkreditierungsbereich für Abonnenten
  • Eigene Meldungsfilter
  • Schnittstellen zur eigenen Internetseite
  • Eigene RSS-Feeds
  • Schnittstellen zu Facebook, Twitter etc.