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04.02.2025 - Stadt Dortmund


Stadt Dortmund plant Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige  

Die Stadt Dortmund plant ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige. Auch die Ab- und Weitergabe an Jugendliche soll demnächst untersagt werden. Damit möchte die Stadt junge Menschen in Dortmund vor dem Rauschmittel schützen, das mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist.


Oberbürgermeister Thomas Westphal: „Der Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Jugendlichen, ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir nicht tatenlos zusehen. Deshalb gehen wir als Stadt Dortmund voran. Mit dem geplanten Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige setzen wir frühzeitig klare Grenzen, um junge Menschen vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen. Unser Ziel ist es, frühzeitig gegenzusteuern.“

Die Stadt Dortmund hat eine Ordnungsbehördliche Verordnung erarbeitet, die es den örtlichen Händler*innen künftig untersagen soll, Minderjährigen Lachgas verkaufen zu dürfen. Das soll auch für die Ab- und Weitergabe an Jugendliche gelten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Über die Beschlussvorlage entscheidet der Rat am 13. Februar.

Langfristige Nervenschäden drohen

Gesundheitsexperten warnen vor den Folgen des Lachgas-Konsums. Das sind unter anderem Taubheitsgefühle, Koordinationsschwierigkeiten, Schwindel, Bewusstlosigkeit und langfristige Nervenschäden. Gerade bei Minderjährigen sind das Nervensystem und die geistige Entwicklung noch nicht vollständig ausgereift. Deshalb sind sie besonders gefährdet.

Wegen seiner Wirkungen wird Lachgas mehr und mehr als inhalative Droge in reiner Form auf Partys und in der Freizeit konsumiert. Anfangs war es vor allem in Clubs und auf Musikfestivals verbreitet. Mittlerweile konsumieren es viele auch in kleinen Gruppen oder allein zu Hause.

So hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dortmund im vergangenen Jahr wiederholt Jugendliche und junge Erwachsene beim Konsum von Lachgas im öffentlichen Raum angetroffen, auch im Umfeld von Schulen und auf Kinderspielplätzen.

„Wir senden ein deutliches Signal. Um einen Flickenteppich an Vorschriften aber zu verhindern, muss es eine bundeseinheitliche Regelung geben. Nur so können wir bestmöglich verhindern, dass Jugendliche problemlos an Lachgas gelangen. Ein klar geregeltes Verkaufsverbot auf Bundesebene wäre daher der effektivste Schutz für junge Menschen“, sagt Oberbürgermeister Thomas Westphal.




Kontaktdaten:

Stadt Dortmund
Fachbereich Marketing + Kommunikation
Christian Stein - Pressestelle

Friedensplatz 3 - 44122 Dortmund
Tel.: 0231 50-19159
Fax: 0231 50-10018
E-Mail: christian.stein@stadtdo.de
https://dortmund.de/presse



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