14.02.2025 - Stadt Sundern
Bundestagswahl 2025: Alle wichtigen Infos im Überblick
Am 23. Februar 2025 sind rund 20.000 Wählerinnen und Wähler in Sundern berechtigt, bei den Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag ihre Stimme abzugeben. Dies ist noch wenige Tage möglich. Das Wahlteam der Stadt Sundern ist im Einsatz und informiert nochmal über nützliche Hinweise.
Wahlmöglichkeiten in Sundern
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Wahl zu beteiligen:
Wahl vor Ort
Am Wahltag können die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Informationen zu den Wahllokalen sind auf der Wahlbenachrichtigung nachzulesen. Für die Bundestagswahlen wurden insgesamt 22 Wahllokale eingerichtet, die am Wahlsonntag, 23.02.2025, von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet haben. Die Wahlbenachrichtigung sowie Ausweisdokumente sind mitzubringen.
Briefwahl
Für alle, die am Wahltag verhindert sind, bietet sich die Möglichkeit der Briefwahl an:
- Briefwahlunterlagen können online http://www.sundern.de/bundestagswahl2025 oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bis zum 18. Februar um 12:00 Uhr beantragt werden.
- Oder über die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung per Post an Stadt Sundern, Wahlbüro, Rathausplatz 1, 59846 Sundern.
- Im Briefwahldirektbüro können die Briefwahlunterlagen nach Vorlage des Personalausweises direkt abgeholt oder ausgefüllt werden.
Wahlbüro Sundern, Rathaus der Stadt Sundern, Kleiner Sitzungssaal, Rathausplatz 1 (Eingang über Mescheder Straße)
Öffnungszeiten 17. bis 21. Februar:
Montag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Versand der Wahlbriefe
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins gibt es in diesem Jahr einen engeren Zeitrahmen für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Bis dato beantragte Briefwahlunterlagen sind von der Stadtverwaltung verschickt worden und befinden sich in der postalischen Zustellung. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar noch nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, sich am Freitag, 21. Februar bis 15 Uhr im Wahlbüro (Rathaus Sundern, Rathausplatz 1, Zugang über Mescheder Straße) neue Wahlunterlagen ausstellen zu lassen.
Rücksendung der Wahlbriefe
Für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Bundeswahlleiterin, die Wahlbriefe unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post zurückzuschicken. Spätestens jedoch drei Tage vor dem Wahlsonntag, so empfiehlt es die Deutsche Post. Aufgrund des knappen Zeitrahmens, ist eine kurzfristige Rücksendung per Post nicht zu empfehlen.
Alternativ können Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 23. Februar bis 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Rathausplatz 1 eingeworfen werden.
Auszählung der Stimmen
Sobald die Wahllokale um 18 Uhr schließen, beginnt die Auszählung der Stimmen in allen Wahl- und Briefwahllokalen. Dabei wird die Auszählung unter strengen Auflagen durchgeführt, um die Sicherheit und Transparenz des Prozesses zu gewährleisten. Wahlbeobachter sind während der gesamten Auszählung zugelassen.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse werden online auf der Internetseite der Stadt Sundern http://www.sundern.de/bundestagswahl2025 veröffentlicht. Alle Interessierten können die Ergebnisse in Echtzeit verfolgen.
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
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