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10.03.2025 - Stadt Mönchengladbach


Stadt legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss zur Protected Bike Lane ein

Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Werden keine unsichere Situation zulassen“


Die Stadt Mönchengladbach wehrt sich gegen einen aktuellen Gerichtsbeschluss zum baulich getrennten Radfahrstreifen (Protected Bike Lane) auf der Hohenzollernstraße. Am 25. Februar hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnet, die Protected Bike Lane innerhalb von drei Wochen zurückzubauen und hierbei insbesondere die Klebebordsteine und Markierungen zu entfernen. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt Mönchengladbach am Montagnachmittag fristwahrend Beschwerde eingelegt. Die Lokalpolitik befasst sich in einer Sondersitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag mit dem Thema.

In seinem Beschluss argumentiert das Verwaltungsgericht unter anderem, dass auf der ehemals vierspurigen Straße bereits abgetrennte Radwege existieren und die Voraussetzungen für die Umwidmung einer Fahrspur nicht gegeben seien. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Klebebordsteine geäußert. Die vom Gericht vorgegebene kurze Rückbaufrist von drei Wochen ist für die Stadt Mönchengladbach allerdings nicht umsetzbar. Zudem sieht die Verwaltung einen sicheren Radweg auf der Hohenzollernstraße als zwingend notwendig an, da der alte Radweg in einem schlechten baulichen Zustand und nicht verkehrssicher ist. Bereits 2017 wurde die Benutzungspflicht für die zu schmalen und schadhaften Radwege neben der Baumreihe aufgehoben. Im Ergebnis ihrer Prüfung des Gerichtsbeschlusses sah sich die Stadt Mönchengladbach deshalb veranlasst, Beschwerde gegen den Eilbeschluss einzulegen.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs stellt klar: „Mönchengladbach braucht bessere und sichere Radwege. Niemand hätte Verständnis dafür, wenn es an der Hohenzollernstraße nun gar keinen benutzbaren Radweg mehr gäbe. Gerade an einer solchen stark befahrenen Hauptroute werden wir keine unsichere Situation für den Radverkehr zulassen. Mönchengladbach bleibt entschlossen, den Ausbau sicherer Radverkehrswege voranzutreiben und die Verkehrswende aktiv zu gestalten. Dazu werden wir den Dialog mit allen Beteiligten fortsetzen und weiter in eine zukunftsfähige Infrastruktur investieren.“

Arbeit an alternativen Lösungen für einen sicheren Radweg aufgenommen

Gleichzeitig zur Beschwerde hat die Stadtverwaltung die Arbeit an alternativen Lösungen aufgenommen, um die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende auf der Hohenzollernstraße weiterhin zu gewährleisten und einen fairen Ausgleich zwischen Auto- und Radverkehr aufrechtzuerhalten. Konkret ist vorgesehen, die regelhaft für 2026/2027 geplante Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich der heutigen Protected Bike Lane vorzuziehen und in den Osterferien einen neuen Deckenüberzug auf allen Spuren der Hohenzollernstraße aufzubringen. Dabei würden die vom Gericht beanstandeten Klebebordsteine entfernt werden, während gleichzeitig die Straßenqualität auch auf der Auto-Spur verbessert würde.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, auf der jeweils rechten Spur stadteinwärts und stadtauswärts vorläufig einen Radfahrstreifen mit einfacher durchgezogener Linie zu markieren. Dieser darf nur im Notfall und zum Erreichen von Einfahrten und Parkbuchten überfahren werden. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den jeweiligen Sichtweisen dar und bliebe bis zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren oder bis zum endgültigen Gerichtsurteil vorläufig. Die umfassende Sanierung des Radweges neben der Baumreihe würde im Vergleich mehrere Millionen Euro kosten und voraussichtlich zu einem Verlust eines Großteils der Bäume führen, was aus Sicht der Stadtverwaltung nicht verhältnismäßig wäre. Ein Verzicht auf einen sicheren Radweg ist laut einschlägiger Regelwerke ebenfalls keine Option.

In den zuständigen städtischen Gremien wird es einen Bericht geben. Bereits am kommenden Montag, den 17. März, wird der Hauptausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion zu einer Sondersitzung zusammenkommen und sich mit dem weiteren Vorgehen auf der Hohenzollernstraße beschäftigen. Die öffentliche Sitzung findet um 15 Uhr im Ratssaal des Rathauses Abtei statt.




Kontaktdaten:

Stadt Mönchengladbach
Stabsstelle Presse & Kommunikation

Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de

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