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11.04.2025 - Stadt Mönchengladbach


Anwohnerparkregelung im Westend wird ausgeweitet


Im Westend soll in einem weiteren Teilbereich eine Anwohnerparkregelung eingeführt werden. Das hat die Bezirksvertretung Nord in ihrer letzten Sitzung beschlossen. Konkret geht es um den Bereich zwischen Aachener Straße, Waldnieler Straße (B 230) und Burggrafenstraße. Ziel der Maßnahme ist es, den Parksuchverkehr in den Straßenzügen nahe der Innenstadt zu reduzieren. Für einen ersten Teilbereich des Viertels – den Bereich zwischen Aachener Straße, Blumenberger Straße, Turmstraße und Hittastraße – wurde eine entsprechende Regelung bereits 2022 umgesetzt.

Konkret soll nun auch in dem zweiten Teilbereich eine Parkzone ausgeschildert werden, in der die Parkdauer werktags zwischen 9 und 22 Uhr auf 3 Stunden begrenzt ist. Anlieger mit Parkausweis werden von der Regelung ausgenommen. Nicht Teil der Zone sind die außenliegenden Straßen. In der Burggrafenstraße soll keine Anwohnerparkregelung kommen, da hier nur Parkstände auf der Straßenseite vorhanden sind, die abgewandt von der Parkzone liegen. Auch auf der Aachener Straße wird im Teilbereich zwischen Markgrafenstraße und Fußgängerüberweg auf die Parkregelung verzichtet, da hier keine direkten Anlieger erschlossen werden. Im restlichen Abschnitt der Aachener Straße sowie auf der Waldnieler Straße wird die identische Parkregelung per Einzelfallbeschilderung ausgewiesen. Die Beschilderung des Anwohnerparkens wird von der Stadttochter mags in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt.




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Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de

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