15.04.2025 - Landeshauptstadt Magdeburg
Landeshauptstadt genehmigt 23 öffentliche OsterfeuerOrdnungsamt kontrolliert an Feiertagen
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat für die kommenden Tage 23 öffentliche Osterfeuer genehmigt und eine Übersicht aller angemeldeten Feuer erstellt. Vereine, Freiwillige Feuerwehren oder Gastwirte, die zu den Ostertagen ein öffentlich zugängliches Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen dies vom Ordnungsamt genehmigen lassen.
Das Ordnungsamt und das Umweltamt behalten sich vor, die Orte der Brauchtumsfeuer bereits im Vorfeld zu überprüfen. Durch die Kontrollen wird dafür gesorgt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbrannt werden und die Sicherheit der Besucher gewährleistet wird.
Zudem wird das Ordnungsamt an den Feiertagen verstärkt kontrollieren. Wer feuchtes oder ungeeignetes Brennmaterial oder Grünabfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
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