05.05.2025 - Landeshauptstadt Magdeburg
Vorbeugende Bekämpfung des EichenprozessionsspinnersRund 3.900 Eichen werden mit Bakterienextrakt besprüht
In dieser Woche beginnt im Auftrag des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe die alljährliche, biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Arbeiten erfolgen durch ein spezialisiertes Fachunternehmen in den großen Magdeburger Parkanlagen. Bis voraussichtlich Ende Mai wird der Schädling an 3.900 Eichen im gesamten Magdeburger Stadtgebiet vorbeugend bekämpft.
Neben den städtischen Friedhöfen wie dem West-, Ost- und Südfriedhof sowie dem Buckauer und Brückfelder Friedhof werden die Schädlinge in Grünanlagen und im straßenbegleitenden Grün in fast allen Stadtteilen und Ortschaften Magdeburgs bekämpft. Schwerpunkte bilden dabei jedoch der Herrenkrugpark, der Stadtpark Rotehorn, der Wiesenpark, der Vogelgesangpark, der Nordpark, die Straße nach Randau und der Naturlehrpfad „An der alten Elbe“.
Ziel des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg ist im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten die weitgehende Eindämmung des Schädlings und somit der von ihm ausgehenden Gefahr. Zwar ist ein vollständiger Schutz gegen den Eichenprozessionsspinner auch mit einer ausgedehnten biologischen und manuellen Bekämpfung nicht gewährleistet, jedoch kann die von den Brennhaaren der Raupen ausgehende Gefahr durch diese Maßnahmen gemindert werden.
So werden die betroffenen Eichen zunächst mit einem Bakterienextrakt besprüht, welches von den Raupen über die Blätter aufgenommen wird. Daraufhin stellen die Raupen ihre Nahrungsaufnahme ein und verenden wenig später.
Wie in den vorangegangenen Jahren findet im Anschluss an die biologische Bekämpfung eine Nachkontrolle der betroffenen Eichen statt. Festgestellte Nester werden im Sommer durch ein manuelles Absaugverfahren entfernt.
Trotz der aktiven Bekämpfung sollten die betroffenen Bereiche in den Park- und Grünanlagen grundsätzlich gemieden werden. Diese sind in der Ottostadt durch Absperrungen gekennzeichnet. Darüber hinaus sollten die Raupen und Gespinste unter keinen Umständen berührt werden.
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