12.05.2025 - Stadt Warstein
Keine Hinterlassenschaften auf SpielplätzenStadt Warstein appelliert: Rücksicht auf Mitmenschen nehmen
Stadt Warstein. Die Stadt Warstein erhält immer wieder Beschwerden über Tierkot auf öffentlichen Spiel- oder Bolzplätzen, Wegen und Plätzen. „Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern stellt insbesondere für Kinder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar“, betonen Kerstin Westermann, Leiterin des Kinder- und Jugendbüros Warstein, und Roswitha Wrede, Leiterin des Sachgebiets Sicherheit, Ordnung, gemeinsam.
Hundekot beispielsweise enthält Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten. Über den Kontakt beim Spielen oder auch durch das Hineintreten können Infektionen wie Durchfall und Hautausschläge sowie Parasitenbefall übertragen werden. Kerstin Westermann: „Besonders gefährdet sind Kleinkinder, für die der Kontakt mit Hundekot zu schweren gesundheitlichen Folgen führen kann. Deshalb meine Bitte: Halten Sie Ihren Hund oder möglichst alle Tiere von Spiel- und Bolzplätzen fern!“
Roswitha Wrede weist darauf hin, dass das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit darstellt: „Hundehalter sind verpflichtet, die Ausscheidungen ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 150 Euro betragen. In besonders sensiblen Bereichen wie Spielplätzen kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen.“
Die Stadtverwaltung appelliert erneut an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen. Gleichzeitig bedankt sie sich bei all denen, die auch ohne Aufforderung die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Kontaktdaten:
Stadt Warstein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sylvia Lettmann
Dieplohstraße 1 - 59581 Warstein
Tel. 02902 81 226
Fax 02902 81 6226
E-Mail: presse@warstein.de
Web: https://warstein.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.
Ärgerlich und gefährlich zugleich:
Hundehalter müssen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich beseitigen – und auch die Kotbeutel müssen fachgerecht entsorgt werden
© Kerstin Westermann
Original herunterladen