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12.05.2025 - Stadt Warstein


Keine Hinterlassenschaften auf Spielplätzen

Stadt Warstein appelliert: Rücksicht auf Mitmenschen nehmen

Stadt Warstein. Die Stadt Warstein erhält immer wieder Beschwerden über Tierkot auf öffentlichen Spiel- oder Bolzplätzen, Wegen und Plätzen. „Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern stellt insbesondere für Kinder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar“, betonen Kerstin Westermann, Leiterin des Kinder- und Jugendbüros Warstein, und Roswitha Wrede, Leiterin des Sachgebiets Sicherheit, Ordnung, gemeinsam.


Hundekot beispielsweise enthält Krankheitserreger wie Bakterien, Viren und Parasiten. Über den Kontakt beim Spielen oder auch durch das Hineintreten können Infektionen wie Durchfall und Hautausschläge sowie Parasitenbefall übertragen werden. Kerstin Westermann: „Besonders gefährdet sind Kleinkinder, für die der Kontakt mit Hundekot zu schweren gesundheitlichen Folgen führen kann. Deshalb meine Bitte: Halten Sie Ihren Hund oder möglichst alle Tiere von Spiel- und Bolzplätzen fern!“

Roswitha Wrede weist darauf hin, dass das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit darstellt: „Hundehalter sind verpflichtet, die Ausscheidungen ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 150 Euro betragen. In besonders sensiblen Bereichen wie Spielplätzen kann das Bußgeld auch deutlich höher ausfallen.“

Die Stadtverwaltung appelliert erneut an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Verantwortung zu übernehmen und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen. Gleichzeitig bedankt sie sich bei all denen, die auch ohne Aufforderung die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.




Kontaktdaten:

Stadt Warstein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sylvia Lettmann
Dieplohstraße 1 - 59581 Warstein

Tel. 02902 81 226
Fax 02902 81 6226
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Web: https://warstein.de

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Ärgerlich und gefährlich zugleich:
© Kerstin Westermann - Ärgerlich und gefährlich zugleich: Hundehalter müssen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich beseitigen – und auch die Kotbeutel müssen fachgerecht entsorgt werden

© Kerstin Westermann

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