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14.05.2025 - Stadt Gronau


Bei Kinderzuschlag: Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nicht vergessen

Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT genannt, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.


So werden neben den Kosten für das Mittagessen in Schule oder KITA beispielsweise auch Klassenfahrten gezahlt. Zudem erhalten die Kinder monatlich ein Budget von 15 Euro für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote. In Gronau werden die BuT-Leistungen über die Münsterlandkarte abgewickelt. Schulen, KITAs und Vereine können die notwendigen Beiträge ohne großen Aufwand von der Karte buchen.

Was viele nicht wissen: Dies Leistungen stehen nicht nur Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger:innen zu, sondern auch beim Bezug von Kinderzuschlag. Der notwendige Antrag ist komplett online möglich. Ohne Registrierung oder Papierformular können alle Leistungen mit wenigen Mausklicks beantragt werden.

Unter www.gronau.de/but finden Sie nicht nur alle Informationen zu den Leistungen sondern auch den Zugang zum Online-Antrag.




Kontaktdaten:

Stadt Gronau
Büro des Bürgermeisters
Jöbkesweg 19 - 48599 Gronau

Pressesprecherin: Gabi Könemann
g.koenemann@gronau.de
02562 12-290



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