14.05.2025 - Stadt Gronau
Bei Kinderzuschlag: Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nicht vergessen
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT genannt, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
So werden neben den Kosten für das Mittagessen in Schule oder KITA beispielsweise auch Klassenfahrten gezahlt. Zudem erhalten die Kinder monatlich ein Budget von 15 Euro für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote. In Gronau werden die BuT-Leistungen über die Münsterlandkarte abgewickelt. Schulen, KITAs und Vereine können die notwendigen Beiträge ohne großen Aufwand von der Karte buchen.
Was viele nicht wissen: Dies Leistungen stehen nicht nur Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger:innen zu, sondern auch beim Bezug von Kinderzuschlag. Der notwendige Antrag ist komplett online möglich. Ohne Registrierung oder Papierformular können alle Leistungen mit wenigen Mausklicks beantragt werden.
Unter www.gronau.de/but finden Sie nicht nur alle Informationen zu den Leistungen sondern auch den Zugang zum Online-Antrag.
Kontaktdaten:
Stadt Gronau
Büro des Bürgermeisters
Jöbkesweg 19 - 48599 Gronau
Pressesprecherin: Gabi Könemann
g.koenemann@gronau.de
02562 12-290
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