19.05.2025 - Kreis Recklinghausen
Für eine bessere Mundgesundheit bei KindernKreisgesundheitsamt nimmt an bundesweiter Studie teil
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes des Kreises Recklinghausen wird im Schuljahr 2025/2026 zum ersten Mal an der „Epidemiologischen Begleituntersuchung zur Gruppenprophylaxe“ der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) teilnehmen. Es geht dabei um eine repräsentative Datenerhebung zur Mundgesundheit der Kita- und Schulkinder in Deutschland.
Bundesweit werden dreijährige Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder in der 1. Klasse im Alter von sechs und sieben Jahren sowie zwölfjährige Kinder in der 6. Klasse untersucht. Der Kreis Recklinghausen kann als bevölkerungsreichster Kreis in Deutschland wertvolle Daten dazu beitragen. „Unser Ziel ist es, durch diese Aktion das Bewusstsein für die Zahngesundheit noch mehr zu stärken“, erklärt Dr. Wiebke Selle, Ressortleiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Kreises Recklinghausen.
Auf Basis der ausgewerteten Daten werden Strategien zur Prävention von Karies erarbeitet und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe formuliert, um die Mundgesundheit der Kinder kontinuierlich zu verbessern.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: https://www.kreis-re.de
E-Mail: pressestelle@kreis-re.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.