19.05.2025 - Stadt Mönchengladbach
Direktversand von Ausweisdokumenten auf Wunsch möglich
Seit dem 1. Mai können beantragte Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass auch bei der Stadt Mönchengladbach auf Wunsch per Post zugestellt werden. Der Versand erfolgt durch die Bundesdruckerei und ist kostenpflichtig. Zusätzlich zur regulären Ausweisgebühr fällt eine Pauschale von 15 Euro an.
Voraussetzung für den Direktversand ist eine inländische Meldeanschrift. Die Zustellung erfolgt persönlich durch einen Zustelldienst. Die Übergabe ist nur möglich, wenn sich die Person beim Empfang mit einem anderen gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren kann, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird. Wer zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause ist, kann das Dokument sieben Werktage lang in der Postfiliale abholen. Danach wird es an die ausstellende Behörde zurückgesendet und dort bis zur Abholung aufbewahrt.
Die neue Versandoption gilt für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten für Unionsbürger ab dem 16. Geburtstag. Für Reisepässe steht der Direktversand ab dem 18. Geburtstag zur Verfügung.
Grundlage für die neue Regelung ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Der Bundestag hatte es im Dezember 2020 beschlossen. Es ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten.
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach
Stabsstelle Presse & Kommunikation
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81
Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: presse@moenchengladbach.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.