20.05.2025 - Stadt Sundern
Baumaßnahme an der Hachener Straße
Verlängerung der Bauarbeiten um weitere vier Wochen.
Ursprünglich war die Vollsperrung der Hauptverkehrsader von der Einmündung Krähenberg bis zur Fußgängerampel vor der Firma Carl Froh für sechs Wochen bis ca. 26. Mai 2025 vorgesehen. Grund für die Verlängerung sind die weiterhin anhaltenden Leitungsbauarbeiten durch Westnetz und die Stadtwerke Sundern - sowohl ein 10kV-Kabel wird verlegt als auch eine Trinkwasserhauptleitung erneuert. Zusätzlich hat Straßen.NRW angekündigt, die Zeit zu nutzen, um weitere Ausbesserungen an der Fahrbahn vorzunehmen. Aus technischer Sicht ist dies nachvollziehbar, aber leider mit zusätzlichen Verzögerungen verbunden. Zuletzt müssen dann noch die Oberflächenarbeiten am offengelegten Gehweg abgeschlossen werden.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Verlängerung der Sperrung für Verkehrsteilnehmende sowie Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Belastung darstellt. Ohne den vollständigen Abschluss der Bauarbeiten ist eine frühere Freigabe der Straße nicht möglich.
Um die verkehrliche Situation während der verlängerten Bauzeit zu verbessern, beabsichtigt das Ordnungsamt auf der Umleitungsstrecke in Tiefenhagen eine Temporeduzierung auf 30 km/h anzuordnen - Straßen.NRW wird hierzu beteiligt, da es sich um eine Landesstraße handelt. Die Stadt Sundern bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld für die weiterhin notwendigen Einschränkungen und versichert, dass alle Beteiligten mit Hochdruck daran arbeiten, die Maßnahme so schnell wie möglich abzuschließen.
Kontaktdaten:
Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1 - 59846 Sundern
Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.