21.05.2025 - Landeshauptstadt Magdeburg
Letzter Schultag für hunderte Sekundarschülerinnen und -schüler in MagdeburgPolizei und Ordnungsamt informiert über Regelungen und geben Hinweise
Am 23. Mai feiern die Schülerinnen und Schüler der Magdeburger Sekundarschulen ihren letzten Schultag. Wie in den Vorjahren werden bis zu 600 Feiernde im Stadtpark Rothehorn erwartet. Da der Großteil noch keine 18 Jahre alt sein wird und somit nach dem Jugendschutzgesetz als minderjährig gilt, werden an diesem Tag durch das Ordnungsamt und die Polizei Kontrollen durchgeführt. Ergänzend dazu wird vorab darüber informiert, welche Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf das Trinken von Alkohol und auf das Rauchen zu beachten sind.
Für Personen unter 16 Jahren gilt, dass Rauchen und Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht gestattet sind. Personen im Alter von
16 und 17 Jahren dürfen „leichte“ alkoholische Getränke, beispielsweise Bier, Wein oder Sekt und deren Mischungen, mitführen und konsumieren. Das Trinken oder Mitführen von „harten“ alkoholischen Getränken, beispielsweise Schnaps, Likör oder anderen Destillate und deren Mischungen, sind nicht gestattet. Das Rauchen ist diesem Personenkreis untersagt. Personen ab 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit rauchen und Alkohol trinken.
Rauchen und dampfen
Rauchen beinhaltet jegliches Inhalieren von Stoffen, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten. Somit ist auch das sogenannte dampfen von Vapes, e-Zigaretten oder Shishas allen Personen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, verboten. Da die Mehrzahl der Jugendlichen jünger als 18 Jahre sein wird, ist bei der Feier derartiger Konsum nicht gestattet.
Kontrollen
Das Ordnungsamt und die Polizei werden an diesem Tag Kontrollen vornehmen. Schnaps, Liköre (oder ähnliche Erzeugnisse, auch deren Mischungen) sowie Cannabisprodukte dürfen unabhängig vom Alter der mitführenden Person nicht mit zu den Feierlichkeiten genommen werden.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Konsumverbot von Cannabis in Anwesenheit von Jugendlichen können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Damit die Feier sicher abläuft, geben Polizei und Ordnungsamt folgende Empfehlungen:
- Keine geöffneten Getränke (z. B. aufgedrehte Flaschen, gefüllte Becher) von Leuten annehmen, die man nicht kennt – es könnten sogenannte K.O.-Tropfen im Getränk sein!
- Auf das eigene „Bauchgefühl“ hören und Personen meiden, die einem suspekt vorkommen!
- Freunde oder Bekannte um Hilfe bitten, wenn man sich unwohl fühlt. Nicht zögern, den Stadtpark zu verlassen oder sich abholen zu lassen!
- Gegenseitige Fürsorge und Rücksichtnahme untereinander, d. h. um Freundinnen und Freunde kümmern, die zu viel getrunken haben!
- Unterstützung organisieren oder im Zweifelsfall den Polizei-Notruf (110) oder den Rettungsdienst (112) alarmieren!
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