21.05.2025 - Stadt Osnabrück
Kita Wakhegge wird saniert – Betrieb läuft weiter
In der Kita Wakhegge im Stadtteil Sonnenhügel haben sich Mängel im Bereich der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation ergeben, welche bereits im Zuge von Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden in der baugleichen Kita Jeggener Weg im Stadtteil Schinkel aufgetreten waren. Diese sollen nun in der Zeit vom 16. Juni bis zum 8. August behoben werden.
Mit dem Träger ist abgestimmt, dass die Arbeiten in der Küche, der Turnhalle und einem Großteil der Krippe in der zweiwöchigen Sommerschließzeit (14. bis 25. Juli) erfolgen. Bereits vier Wochen vor und zwei Wochen nach der Schließzeit wird im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Wechsel jeweils ein Funktionsraum mit angrenzenden Nebenräumen nicht zur Verfügung stehen, da nicht alle Arbeiten in der kurzen Schließzeit erfolgen können.
Die Bauarbeiten werden während des laufenden Betriebes erfolgen, wodurch es jedoch zu keinen Einschränkungen der Betreuungszeit kommen wird. Alle Kinder können also weiterhin betreut werden.
Um den Kitabetrieb bestmöglich von den Arbeiten abzugrenzen, werden verschiedene Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Staubwände oder separate Zugänge für die Handwerker über den Garten.
Die Eltern werden durch die Einrichtungsleitung informiert.
Pressekontakt: Constantin Binder | Telefonnummer 0541 323-4556 | E-Mail binder@osnabrueck.de
Kontaktdaten:
Stadt Osnabrück
Referat Oberbürgermeisterin, Kommunikation und Rat
Arne Köhler
Pressesprecher der Stadt Osnabrück | Leitung Sachgebiet Kommunikation
Rathaus | Obergeschoss
Bierstraße 28 | 49074 Osnabrück
Postfach 44 60 | 49034 Osnabrück
Telefon 0541 323-4305 | Fax 0541 323-4353
presseamt@osnabrueck.de
https://www.osnabrueck.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.