16.06.2025 - Ennepe-Ruhr-Kreis
Afrikanische Schweinepest: Kreis rät zur Wachsamkeit
(pen) Mit dem bestätigten Nachweis im Kreis Olpe ist die Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen angekommen. Der Fundort des Wildschweins in Kirchhundem liegt nur rund 60 Kilometer Luftlinie vom Schwelmer Kreishaus entfernt.
„Damit ist die für Schweine zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion sehr nah an uns herangerückt. Dies trifft uns aber nicht unvorbereitet“, macht Amtstierärztin Dr. Bettina Maintz für das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises deutlich.
Bundesweit sind die Behörden seit den ersten Ausbrüchen bei Schwarzwild (September 2020) und bei Hausschweinen (Juli 2021) in der Bundesrepublik – beide in Brandenburg – in erhöhter Alarmbereitschaft. Verstärkt wurde diese vor gut einem Jahr durch weitere Fälle in nordrhein-westfälischen Nachbarländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
„Erst im letzten Monat“, berichtet Dr. Maintz, „haben wir uns wieder mit der Kreisjägerschaft ausgetauscht. Informiert haben wir unter anderem darüber, wie wir als Veterinäramt bei einem Ausbruch vorgehen würden und wie uns die Jäger in diesem Fall unterstützen können. Bereits im letzten Jahr hatten wir die Jägerinnen und Jäger gebeten, ´ihre´ Wildschweinbestände sehr genau im Blick zu haben und uns über besondere Vorkommnisse zu informieren.“
Geübt worden sei zudem die Kadaversuche mit Hunden und Drohnen und ein spezielles Computerprogramm des Friedrich-Löffler-Instituts ermögliche es den Fachleuten der Kreisverwaltung inzwischen, Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest erheblich einfacher zu melden und zu kartieren.
„In Gesprächen mit den Haltern von Hausschweinen haben wir zudem verstärkt auf die Übertragungswege und die Risiken für ihre Tiere hingewiesen. Gefahr droht diesen zum einen durch den direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere. Zum anderen indirekt über Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung, an denen sich das Virus befindet.“
Darum gelte es Stallanlagen sowie die Lager von Futter und Streu einzuzäunen, Ställe mit Hygieneschleusen auszurüsten sowie Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Auch Hobbyhalter sollten sehr akribisch Vorsicht walten lassen.
Dr. Maintz betont: „Ziel muss es nach dem Fall im Kreis Olpe mehr denn je sein, das mögliche Ausbreiten der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, insbesondere die Hausschweinbestände zu schützen und die Betriebe so vor Restriktionen zu bewahren. Hier sind alle Beteiligten gleichermaßen gefordert.“
Noch wichtiger geworden sei es, gefundene tote Wildschweine sofort den Behörden zu melden. Ansprechpartner ist in diesen Fällen die Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung, Tel.: 0201/714488.
Für den Fall, dass es im Ennepe-Ruhr-Kreis einen positiven Befund bei Schwarzwild geben sollte, würde eine Jagdruhe angeordnet. Auf diese Weise soll das Aufschrecken erkrankter Tiere verhindert werden. Parallel würde – wie im Kreis Olpe – nach Kadavern gesucht. Die Funde liefern den Behörden wichtige Informationen über die Ausbreitung der Schweinepest und für das Bilden von Restriktionszonen sowie Hinweise dazu, welches Vorgehen am sinnvollsten sein könnte.
„Hierzu könnte es beispielsweise gehören, Bereiche einzuzäunen und den Schwarzwildbestand dort komplett zu erlegen“, skizziert Dr. Maintz eine Option. Was genau zu machen sei, hänge aber immer von den gewonnenen Erkenntnissen und der jeweiligen Lage ab.
Stichwort Afrikanische Schweinepest
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für den Menschen ungefährlich.
Die Infektion führt zu schweren, aber unspezifischen Symptomen. Häufig sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Hautverfärbungen.
Wegen der unspezifischen Allgemeinsymptome ist es schwer zu erkennen, ob sich ein Tier mit dem ASP-Virus infiziert hat oder andere Krankheiten vorliegen. Um in Verdachtsfällen eine Infektion zu bestätigen, müssen die Tiere daher auf das Virus getestet werden.
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