26.06.2025 - Stadt Haltern am See
Neubildung des Ausschusses für Generationen und Soziales
Haltern am See. Nach der diesjährigen Kommunalwahl wird der Ausschuss für Generationen und Soziales der Stadt Haltern am See neu gebildet. Laut Gesetz müssen im Ausschuss auch Frauen und Männer vertreten sein, die auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Dazu zählen zum Beispiel Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände – ihre Vorschläge sollen angemessen berücksichtigt werden.
Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt durch den Rat. Die freien Träger haben Anspruch auf Entsendung von insgesamt sechs stimmberechtigten Mitgliedern und werden aufgefordert, Vorschläge für die von ihnen in den Ausschuss zu entsendenden stimmberechtigten Mitglieder oder ihre Stellvertreter zu machen. Wählbar sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ab spätestens 4. August 2025 ihren ersten Wohnsitz in Haltern am See haben. Darüber hinaus müssen sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
Nicht wählbar ist:
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wer Beamter oder Beschäftigter der Stadt Haltern am See ist.
Die Stadt Haltern am See bittet, die jeweiligen Wahlvorschläge dem Fachbereich Familie und Jugend, z.Hd. Herrn Imkamp, Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See bis spätesten 12. September 2025 einzureichen.
Kontaktdaten:
Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See
Telefon: 02364/ 933 402
Web: https://www.haltern-am-see.de
E-Mail: pressestelle@haltern.de
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.