02.07.2025 - Stadt Münster
Neue Flüchtlingsunterkünfte ersetzen Übergangslösungen
Münster (SMS) Der Rat der Stadt Münster hat am Mittwoch, 2. Juli, den Neubau von zwei Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Die beiden Gebäude sollen im Baugebiet Albachten-Ost sowie im Baugebiet an der Hobbeltstraße in Handorf entstehen und jeweils bis zu 50 Plätze bieten. Im Gegenzug kann die Stadt angemietete Unterkünfte aufgeben, die nicht auf eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sind. Dadurch können später der Betrieb und die Betreuung der Einrichtungen kostenneutral erfolgen.
Das städtische Tochterunternehmen Wohn + Stadtbau GmbH wird die Einrichtungen bauen und der Stadt schlüsselfertig zur Miete übergeben. Die neuen Unterkünfte sind so geplant, dass sie langfristig in reguläre Wohnungen umgewandelt werden könnten. Der Baubeginn in Handorf ist für Dezember 2025 vorgesehen, in Albachten sollen die Arbeiten im Juli 2026 starten.
Für beide Baugebiete sind bereits geeignete Standorte ausgewählt. Die Stadt rechnet mit der Fertigstellung der Unterkunft in Handorf zum dritten Quartal 2027, für Albachten ist das zweite Quartal 2028 angepeilt. Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtung im Handorfer Baugebiet soll in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren ein freier Träger gesucht werden. In Albachten soll städtisches Personal die Einrichtung betreuen.
Angemietete Unterkünfte werden abgelöst
Derzeit bringt die Stadt Münster circa 2.400 Geflüchtete in insgesamt 40 Einrichtungen unter. Bisher sind mehr als 60 Prozent dieser Unterkünfte nur zeitlich befristet nutzbar. Nach der Umsetzung aller bislang geplanten und beschlossenen Projekte für neue dauerhafte Einrichtungen – einschließlich der neuen Standorte in Albachten und Handorf – werden rund 1.600 langzeitig ausgelegte Plätze zur Verfügung stehen. Derzeit von der Stadt angemietete Gebäude können dann abgelöst und für andere Nutzungen verwendet werden.
Gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet
Ziel der Stadt ist es, die Einrichtungen möglichst gleichmäßig im gesamten Stadtgebiet zu verteilen und sie in das jeweilige Wohnumfeld gut zu integrieren. So sieht es seit 2001 das städtische „Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen“ vor. Der aktuelle Ratsbeschluss verfolgt das Ziel, die Zahl dauerhaft nutzbarer Unterkünfte in Münster weiter auszubauen, die Menschen dort auf dem Weg zu einer gelingenden Integration gut zu unterstützen und dadurch die Perspektiven der Geflüchteten für eigenen Wohnraum zu verbessern.
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