27.08.2025 - Landkreis Leer
Teil vom Gesims löst sich und fällt zu BodenSchaden am Gebäude des Abfallwirtschaftsbetriebes in Leer / Niemand verletzt
Am Gebäude des Abfallwirtschaftsbetriebes in Leer hat sich am späten Dienstagabend (26.08.2025) ein Teil des Gesimses gelöst und ist zu Boden auf den angrenzenden Gehweg an der Friesenstraße gestürzt. Das teilt der Landkreis mit, zu dem der Abfallwirtschaftsbetrieb gehört. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Leer haben die Stelle vor dem Gebäude mit Absperrbändern und Baken gesichert.
Die Polizei war am Dienstag gegen 22.40 Uhr alarmiert worden. Glücklicherweise hatte sich zum Zeitpunkt des Unglücks niemand an der betroffenen Stelle aufgehalten, so dass kein Mensch zu Schaden kam.
Der Landkreis Leer hatte das Gesims erst vor drei Jahren sanieren lassen. Die Ursache dafür, dass sich dort nun ein Teil gelöst hat, ist noch nicht bekannt. Eine Spezialfirma wird an diesem Mittwoch den Schaden begutachten.
Besucherinnen und Besucher des Abfallwirtschaftsbetriebes an der Ecke Friesenstraße/Arend-Smid-Straße können bis auf Weiteres den Haupteingang nicht benutzen. Sie müssen außen herum zum Seiteneingang gehen.
(Aktualisierung: Im 1. Satz die Wörter Stück und Gesims gekürzt; 27.8.2025 16:50 Uhr)
Kontaktdaten:
Landkreis Leer
-Der Landrat-
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: +49 (0) 491 / 926-0
E-Mail: info@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de
Pressestelle Landkreis Leer
Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
E-Mail: pressestelle@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de/presse
Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.