03.09.2025 - Landkreis Leer
DIWO 2025: Kommune digital am 23. September
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein viel diskutiertes Thema - doch wie gelingt der Wandel konkret? Antworten darauf bieten die Digitalen Wochen mit der Veranstaltung „Kommune digital - Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ am 23. September 2025 von 10.30 bis 15.45 Uhr im SparkassenForum in Leer.
Am Vormittag stehen zwei Impulsvorträge auf dem Programm: „Digitalisierung in Niedersachsen - IKZ als Befreiungsschlag?“ von Dr. Ulrike Rausch, Gesamtprojektleitung „Digitale Kommune Niedersachsen“ bei Dataport AöR und „KI … vom Hype zur Transformation“ von Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves, Universitätsprofessor an der Universität Bremen und Leiter der Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“.
Am Nachmittag haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in vier Barcamps mit Fachleuten und Moderatoren über aktuelle Herausforderungen der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung auszutauschen.
Anmeldung und mehr Informationen unter www.diwo-leer.de/KommuneDigital.
Digitale Wochen
Die Digitalen Wochen sind ein mehrtägiges Digitalfestival im Landkreis Leer rund um das Thema Digitalisierung. Vom 3. bis zum 30. September steht mit der 7. Auflage fast der gesamte Monat im Zeichen der Digitalisierung. Mit mehr als einem Dutzend Veranstaltungen bietet das Digitalfestivaleinen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten des digitalen Wandels im beruflichen und privaten Bereich: www.diwo-leer.de.
Kontaktdaten:
Landkreis Leer
-Der Landrat-
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: +49 (0) 491 / 926-0
E-Mail: info@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de
Pressestelle Landkreis Leer
Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
E-Mail: pressestelle@lkleer.de
Web: www.landkreis-leer.de/presse
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.