12.09.2025 - Stadt Borken
Gemeinsame Erklärung des Personalratsvorsitzenden und der Bürgermeisterin der Stadt BorkenKorrektur zur Pressemitteilung von 13.30 Uhr
Borken.
In den letzten Tagen ist massiv der Eindruck entstanden, dass von der Bürgermeisterin gegen den Personalratsvorsitzenden aufgrund eines Videos in den Sozialen Medien arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden sind. Das ist mitnichten der Fall, deshalb treten wir dem entstandenen Eindruck gemeinsam entgegen:
- Es hat zu keinem Zeitpunkt arbeitsrechtliche Maßnahmen gegeben.
- Aus Sorge um die Reputation der Stadtverwaltung hat die Bürgermeisterin ein Klärungsverfahren eingeleitet und ihre Missbilligung zum Ausdruck gebracht.
- Das Ergebnis der Klärung ist, dass das Video nicht während der Dienstzeit entstanden ist und dass der Personalratsvorsitzende zutiefst bedauert, dass durch die Verwendung des städtischen Parkausweises ein anderer Eindruck entstanden ist.
- Gemeinsam bekräftigen der Personalratsvorsitzende und die Bürgermeisterin, dass die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung in jedem Fall einzuhalten ist, was leider aufgrund des Videos anders wahrgenommen werden konnte.
Was politisch medial daraus gemacht wurde, lehnen wir beide ausdrücklich ab.
Personalratsvorsitzender und Bürgermeisterin
der Stadt Borken
Kontaktdaten:
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation
Pressestelle:
Frau Nathalie Baumeister
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon (02861) 939-106
Telefax (02861) 939-62-106
pressestelle@borken.de
Internet: https://www.borken.de/
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.