30.09.2025 - Kreis Unna - Presse und Kommunikation
Im Notfall richtig handeln: Erste Hilfe am KleinkindGesundheitswissen für alle
Kreis Unna. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gesundheitswissen für Alle“ widmete sich die Kreisverwaltung gemeinsam mit der BARMER Krankenkasse und der Johanniter-Unfallhilfe e.V. einem besonders wichtigen Thema: „Erste Hilfe am Kleinkind“.
Im September fanden dazu drei praxisorientierte Kurse statt – am 11. und 12. September in Bergkamen (Treff International, OGS am Friedrichsberg) sowie am 18. September in Schwerte (Familienbüro). Die Veranstaltungen richteten sich gezielt an Eltern mit Kleinkindern sowie weitere Interessierte, die im Alltag auf Notfallsituationen vorbereitet sein möchten.
Ziel der Kurse war es, Handlungssicherheit in kritischen Situationen wie Verbrennungen, allergischen Reaktionen oder dem Verschlucken von Giftstoffen zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhielten fundiertes Wissen, praktische Anleitungen und konnten sich aktiv einbringen. Die Resonanz war durchweg positiv – viele Eltern äußerten Dankbarkeit für die lebensnahen Inhalte und die verständliche Vermittlung.
„Die Nachfrage zeigt, wie groß der Bedarf an niedrigschwelliger Gesundheitsbildung ist“, so die Organisatorinnen der Reihe. Bereits jetzt liegen Anfragen für weitere Kurse vor. PK | PKU
Pressekontakt: Leonie Joost | Fon 02303 27-1213 | E-Mail leonie.joost@kreis-unna.de
Kontaktdaten:
Kreis Unna - Der Landrat
Presse und Kommunikation
Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna
Tel. 02303 27-1213
Fax: 02303 27-1699
E-Mail: pk@kreis-unna.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.