29.10.2025 - Stadt Bocholt - Fahrradfreundliche Stadt im Münsterland
Halloween feiern – Jugendschutz gilt auch in der GruselnachtStadt Bocholt erinnert an geltende Jugendschutzbestimmungen // Verantwortung von Eltern, Veranstaltenden und Erwachsenen
Bocholt. Wenn am 31. Oktober wieder Hexen, Vampire und Gespenster unterwegs sind, feiern viele Jugendliche ausgelassen Halloween. Damit der Abend sicher und unbeschwert bleibt, erinnert die Stadt Bocholt daran, dass auch in der Gruselnacht der Jugendschutz gilt. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Cannabisgesetz (CanG) geben klare Regeln vor, die Kinder und Jugendliche schützen sollen.
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren weder Bier, Wein noch Sekt trinken. Hochprozentige Getränke, Alkopops oder Spirituosen sind bis 18 Jahren tabu. Auch Tabakwaren und E-Zigaretten, einschließlich sogenannter „Vapes“ oder E-Shishas, dürfen erst ab 18 konsumiert werden und auch die Abgabe ist an Minderjährige verboten. Gleiches gilt für den Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis bei Jugendlichen.
„Gerade an Halloween, wenn Kostüme und Gruppendruck eine große Rolle spielen, unterschätzen viele Jugendliche die Gefahren von Alkohol“, erklärt Doris Springer, Fachbereichsleitung Jugend und Familie bei der Stadt Bocholt, „Schon kleine Mengen können zu Bewusstseinsstörungen, Unfällen oder Alkoholvergiftungen führen.“ Die Leber junger Menschen kann Alkohol noch nicht vollständig abbauen, was die Wirkung verstärkt und das Risiko gesundheitlicher Schäden erhöht. Neben gesundheitlichen Risiken kann Alkohol auch zu Konflikten, Unfällen oder riskantem Verhalten führen.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen tragen an diesem Abend eine besondere Verantwortung. Sie sollten mit gutem Beispiel vorangehen und das Gespräch mit Jugendlichen suchen. Veranstaltende werden gebeten, auf die Einhaltung der Altersgrenzen zu achten, Ausweiskontrollen durchzuführen und alkoholfreie Alternativen bereitzuhalten. Auch Erwachsene sollten beachten: Der Konsum von Cannabis ist in der Öffentlichkeit in der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen untersagt.
„Halloween soll Spaß machen und ein schönes Erlebnis für alle sein“, betont Doris Springer, „wer Verantwortung zeigt, sorgt dafür, dass die Gruselnacht ein fröhliches und sicheres Fest bleibt.“
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Tobias Rodig, tobias.rodig@bocholt.de
Kontaktdaten:
PRESSE- und INFORMATIONSDIENST der Stadt Bocholt
Nikolaus Kellermann
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, (Glasbau - Flur 6)
D-46395 Bocholt
Tel.: + 49 2871 953-1290
Fax.: + 49 2871 953-189
E-Mail: [
pressestelle@bocholt.de]
Internet:
http://www.bocholt.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.
Verwaltungsnebenstelle der Stadt Bocholt
Das Gebäude der Stadtverwaltung Bocholt in der der Kaiser-Wilhelm-Straße.
© Stadt Bocholt
Original herunterladen