30.10.2025 - Stadt Wolfsburg
Stallpflicht für Bestände ab 50 TierenStadt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
Die Stadt Wolfsburg hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Damit reagiert die Verwaltung auf die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das die Gefahr einer Einschleppung der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) derzeit als hoch einstuft.
Ab Freitag, 31. Oktober, muss sämtliches im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Schutzvorrichtung gehalten werden. Ziel der Maßnahme ist es, jeden direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern und so eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden.
Von der Pflicht ausgenommen sind Geflügelhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Diese dürfen ihre Tiere weiterhin im Freien halten, sofern engmaschige Netze oder Gitter mit maximal 25 Millimeter Maschenweite eingesetzt werden, um Wildvögel fernzuhalten.
Die Allgemeinverfügung tritt am 31. Oktober in Kraft und gilt bis zur Aufhebung. Sie wurde im öffentlichen Interesse mit sofortiger Vollziehung angeordnet.
Andreas Bauer, Dezernent für Bürgerdienste, Gesundheit, Finanzen, Brand- und Katastrophenschutz und Sport betont die Bedeutung der Maßnahme: „Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die sowohl für die Tiergesundheit als auch für die Geflügelwirtschaft erhebliche Risiken birgt. Auch wenn in Wolfsburg bislang noch kein Fall aufgetreten ist, sind in den benachbarten Landkreisen bereits Nachweise bei Wildvögeln erfolgt. Es ist daher notwendig, frühzeitig und konsequent zu handeln, um unsere Bestände zu schützen.“
Das Risiko einer Einschleppung sei aufgrund des Wolfsburger Stadtgebiets als Durchzugsgebiet für Wildvögel mit zahlreichen Flüssen und Feuchtgebieten besonders hoch, so Bauer weiter: „Nur durch die Aufstallung können wir den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel effektiv verhindern. Wir bitten alle Halterinnen und Halter um Verständnis und Mithilfe bei der Umsetzung dieser wichtigen Schutzmaßnahme.“
Die Allgemeinverfügung ist auf wolfsburg.de abrufbar. Bei Fragen steht das Veterinäramt telefonisch unter 05361/28-2141 zur Verfügung.
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