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04.11.2025 - Stadt Sundern


Nächster Steuertermin am 15. November 2025

Die Stadt Sundern informiert, dass am 15.11.2025 der vierte und letzte Hauptsteuertermin im laufenden Jahr ansteht, an welchem u.a. Grundbesitzabgaben, Gewerbe- und Hundesteuer fällig werden.


Alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dieses bei ihren Überweisungen zu beachten und fällige Beträge fristgerecht unter Angabe des/der jeweiligen Kassenzeichen/s auf das Konto der Stadtkasse mit der IBAN: DE29 4665 0005 0000 0000 83 bei der Sparkasse Mitten im Sauerland (BIC: WELADED1ARN) zu überweisen. Als Zahlungsempfänger bitte Stadt Sundern angeben.

Diese Bankverbindung bitte nicht für die Forderungen der Stadtwerke Sundern (z.B. Wasser, Kanal, Müll) nutzen, da diese über eine eigene Buchhaltung mit separater Bankverbindung verfügen. Die Bankverbindung der Stadtwerke ist auf den entsprechenden Bescheiden zu entnehmen. 

Bequem und einfach

Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens, bei welchem die Stadtkasse die Verantwortung für den pünktlichen Zahlungseingang übernimmt.

Entsprechende Vordrucke stehen als Download unter www.sundern.de zur Verfügung und werden auf Wunsch auch postalisch zugesandt.

Fragen zum Lastschrifteinzug beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse gerne unter der Rufnummer 02933/81-0 oder per Mail unter zahlungsabwicklung@stadt-sundern.de.

Ferner bittet die Stadt Sundern alle Bürgerinnen und Bürger um die rechtzeitige Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandates im Falle einer Änderung der Bankverbindung.




Kontaktdaten:

Stadt Sundern (Sauerland)
Pressestelle | Öffentlichkeitsarbeit

Rathausplatz 1 - 59846 Sundern

Telefon: 02933/81-290
E-Mail: presse@stadt-sundern.de
https://www.sundern.de

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