21.11.2025 - Stadt Stadtlohn
Halteverbot wird verkürztNeue Regelung auf der Neustraße, Rezepterstraße und der Alten Poststraße
Stadtlohn. Auf der Neustraße, der Rezepterstraße sowie der Alten Poststraße wurde das Zeitfenster für das bestehende absolute Halteverbot angepasst. Seit der jüngsten Änderung gilt das Halteverbot täglich nur noch von 6 Uhr bis 14.30 Uhr. Zuvor war die Einschränkung bis 17 Uhr festgelegt.
Hintergrund der ursprünglichen Regelung war der Neubau der Volksbank Westmünsterland. Aufgrund der zahlreichen Baustellenfahrzeuge war eine längere Geltungsdauer des Halteverbots zunächst notwendig.
Auf Initiative der Interessengemeinschaft Einzelhandel kam es zu einem gemeinsamen Austausch zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Stadtlohn, der Interessengemeinschaft Einzelhandel und dem Bauträger. Ziel war es, im Sinne der Händlerinnen und Händler sowie der Kundschaft eine praxistauglichere Lösung zu finden.
Durch die nun umgesetzte Anpassung ist das Parken insbesondere in der Weihnachtszeit ab 14.30 Uhr für Kundinnen und Kunden des Einzelhandels an den genannten Straßen wieder möglich und soll die Verfügbarkeit an Parkplätzen in der Innenstadt ein wenig verbessern.
Kontaktdaten:
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87-8013
Internet: www.stadtlohn.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.