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25.11.2025 - Landeshauptstadt Magdeburg


Ordnungsamt stellte am Totensonntag 18 Verstöße fest

Verfahren eingeleitet


Das Ordnungsamt hat bei Kontrollen am Totensonntag insgesamt 18 Verstöße gegen das Feiertagsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt. Darunter waren Fitnesscenter, Minigolf Anlagen, eine Laser-Tag-Arena, Indoorspielplätze und eine Bowlingbahn.

 

Gegen die Betreiberinnen und Betreiber werden in den nächsten Tagen Verfahren eingeleitet, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro enden können. Die Kontrollen des Ordnungsamtlichen Außendienstes haben aber auch ergeben, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Veranstaltungsstätten an die Würdigung des Feiertages gehalten hat.

 

Der Totensonntag gehört neben dem Karfreitag, dem Volkstrauertag, dem Buß- und Bettag sowie Heiligabend (ab 16.00 Uhr) zu den besonders geschützten Feiertagen. Diese Tage haben einen erhöhten Schutz, der über die allgemeine Arbeitsruhe hinausgeht. So sind beispielsweise öffentliche Veranstaltungen nur dann erlaubt, wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Bildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.




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