26.11.2025 - Kreis Viersen
Fahrradflunder als Abstellmöglichkeit am Kreishaus ViersenBis Ende Januar 2026 stehen bis zu 10 Plätze zur Verfügung
Kreis Viersen .
Seit 2024 verleiht der Kreis Viersen eine sogenannte Fahrradflunder an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, um insbesondere den Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder erfassen zu können. Seit dem 26. November steht die Fahrradflunder am Kreishaus in Viersen, wo sie neben dem Haupteingang bis Ende Januar 2026 platziert sein wird.
Die flexibel versetzbare Plattform hat ungefähr die Größe eines PKW-Stellplatzes (2x5 Meter) und integriert insgesamt fünf aufgebaute Anlehnbügel, zum sicheren Anschließen von bis zu zehn Fahrrädern.
Die Fahrradflunder wird vorrangig dazu genutzt, Bedarfssituationen neuer Fahrradabstellanlagen in den Städten und Gemeinden des Kreises zu identifizieren. Darüber hinaus kann die Fahrradflunder auch bei (Groß-)Veranstaltungen eingesetzt werden, um Abstellkapazitäten zu erweitern und dadurch die Anreise mit dem Fahrrad zu fördern. Seit der Anschaffung ist die Plattform bereits in Brüggen, Niederkrüchten und Nettetal über jeweils mehrere Monate eingesetzt worden.
Wenn die Fahrradflunder nicht in einer Stadt oder Gemeinde im Einsatz ist, wird diese an Kreiseinrichtungen bereitgestellt, um auch hier die Bedarfssituation einschätzen zu können.
Die Anschaffung durch den Kreis Viersen wurde aus Mitteln der AGFS finanziert.
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.