27.11.2025 - Kreis Borken
Nach Ausbruch der Geflügelpest in Rees: Aufhebung der Überwachungszone in Isselburg und Bocholt Allgemeinverfügung tritt zu Freitag, 28. November 2025, in Kraft
Bocholt/Isselburg.
Die aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Rees (Kreis Kleve) am 25. Oktober 2025 eingerichtete Überwachungszone in Teilen des Kreises Borken wird nach Abschluss aller Untersuchungen zum morgigen Freitag, 28. November 2025, wieder aufgehoben. Betroffen davon waren die Stadt Isselburg sowie geringfügige Anteile der Stadt Bocholt.
Die stichprobenweise Untersuchung der dortigen Geflügelbetriebe nach erfolgter Risikoanalyse ergab in den beteiligten Kreisen Wesel, Kleve und Borken keine Anhaltspunkte für eine Weiterverschleppung des Geflügelpestvirus in andere Bestände. Die Einschränkungen zum Verbringen von lebendem Geflügel und von Geflügelerzeugnissen einschließlich der Eier sind damit in der Überwachungszone beendet.
Da das Risiko eines erneuten Ausbruchs insbesondere durch den Eintrag des Geflügelpestvirus durch Wildvögel aktuell auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts unverändert als hoch angesehen wird, bittet der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken noch einmal alle Geflügelhalter, sämtliche möglichen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Eine Aufstallung von Geflügel – auch in Kleinstbetrieben – wird ausdrücklich empfohlen. Weiterhin wird die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen angeraten. Geflügelhalter, die sich darüber informieren möchten, welche vorsorglichen Maßnahmen sie ergreifen können, finden auf der Homepage des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest-akut umfangreiche weitere Informationen.
Bei erhöhten Todesfällen mit unklarer Ursache im Bestand ist dies umgehend beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken zu melden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 02861/681 3801 oder per E-mail unter tiereundlebensmittel@kreis-borken.de möglich. Weiterhin besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, verendet aufgefundene Wildvögel (keine Singvögel und Tauben) dort zu melden, damit sie zur weiteren Untersuchung eingesandt werden können. Ungeschützter Kontakt mit den Tierkörpern sollte hierbei vermieden werden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenza-A-Virus, welches insbesondere bei Hühnern und Puten zu erheblichen Todesraten in den Beständen führen kann. Bei intensivem Kontakt ist auch eine Übertragung auf den Menschen möglich.
Pressekontakt: Daniel Schemmer, Tel.: 0 28 61 / 681-2428
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