28.11.2025 - Kreis Borken
Mechtild Alteepping und Josef Rolvering aus Ahaus in den Ruhestand verabschiedetLandrat Dr. Kai Zwicker dankte beiden langjährigen Kreisbediensteten für ihr großes berufliches Engagement
Kreis Borken/Ahaus.
Mechtild Alteepping und Josef Rolvering, beide aus Ahaus, sind in den Ruhestand getreten. Landrat Dr. Kai Zwicker verabschiedete jetzt im Beisein des Personalratsvorsitzenden Peter Gahlmann die beiden Kreisbediensteten im Rahmen einer kleinen Feierstunde und dankte ihnen dabei für ihre engagierte Arbeit.
Mechtild Alteepping schloss nach ihrer Schulzeit erfolgreich eine Ausbildung zur Bürokauffrau in der Privatwirtschaft ab, wo sie dann zunächst auch arbeitete. 1981 ging sie zum Kreis Borken. Nach Stationen im damaligen Schulverwaltungsamt, dem Sozialamt und dem Gesundheitsamt wechselte sie 1998 in den Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport, wo sie bis zuletzt im Sekretariat des Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus tätig war.
Josef Rolvering absolvierte nach der Schulzeit eine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten beim Kreis Borken, arbeitete dort für kurze Zeit und wechselte dann nach seinem Zivildienst in diesem Beruf zur Stadt Ahaus. Von 1982 bis 1986 studierte er Sozialarbeit an der Katholischen Fachhochschule für Sozialwesen in Münster, um dann als Sozialarbeiter in der Bewährungshilfe zu arbeiten. 1992 trat er in den Dienst des Kreises Borken. Hier war er zunächst insgesamt 28 Jahre im Kreisjugendamt beschäftigt, bis er 2020 in den Fachbereich Soziales wechselte, wo er die Abteilung „Betreuungen“ leitete.
Pressekontakt: Daniel Schemmer, Tel.: 0 28 61 / 681-2428
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Borken
Pressestelle
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 681-2424 / -2427
E-Mail:
pressestelle@kreis-borken.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:
Rechtlicher Hinweis:
Die im Presse-Service bereitgestellten Fotos dürfen mit Fotonachweis für die redaktionelle Berichterstattung verwendet werden – gerne im Zusammenhang mit der jeweils zugehörigen Pressemitteilung oder dem thematischen Kontext. Eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für Archivbeiträge oder andere Themen, ist im Rahmen üblicher journalistischer Praxis erlaubt, sofern der inhaltliche Bezug gegeben ist.
Für darüber hinausgehende Verwendungen – etwa in Ausstellungen, Werbematerialien oder Publikationen außerhalb der Berichterstattung – wird um eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte gebeten.