02.12.2025 - Kreis Viersen
Ausbruch von Geflügelpest in Betrieb in Kempen
Kempen.
In einem gemischten Geflügelhaltungsbetrieb in Kempen ist die Geflügelpest (Typ H5) festgestellt worden. Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung mussten alle Tiere des Betriebes am 2. Dezember vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt werden. Die Ställe sind anschließend gereinigt und desinfiziert worden.
Die entnommenen Proben werden nun noch vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersucht. Weitere Maßnahmen, wie etwa die Errichtung einer Schutz- und Überwachungszone, können folgen.
Der Kreis Viersen bittet alle Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen unter den Tieren einen Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt des Kreises Viersen zu benachrichtigen. Verdachtsfälle können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162 39-1309, -1312, -2064 gemeldet werden.
Der Kreis Viersen fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auch in Klein- und Hobbyhaltungen dringend auf, die gesetzlich vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden.
- Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben.
- Besucherkontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Beim Versorgen der Tiere sind Schutzkleidung oder separate Stallkleidung sowie Schuhüberzieher oder separate Schuhe zu tragen.
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet haben, sind aufgefordert, diesen umgehend dem Kreis Viersen zu melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens, kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels im gesamten Kreis Viersen notwendig werden. Allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern wird daher angeraten, schon jetzt Aufstallungsmöglichkeiten vorzubereiten.
Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Wichtig ist, dass tote Vögel nicht angefasst werden.
Die aviäre Influenza (Geflügelpest) ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Infizierte Vögel scheiden das Virus meist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.
Die Inkubationszeit bei Geflügelpest – von der Ansteckung bis zum Ausbruch – dauert nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome sind hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige, verformte Eier.
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