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03.12.2025 - Stadt Maintal


Maintal investiert in Schutz vor Starkregen

Bischofsheim erhält eine Starkregen-Gefahrenkarte – Weitere Stadtteile sollen folgen

Maintal. Unwetter nehmen zu und mit ihnen die Gefahr von Starkregen. Innerhalb weniger Minuten können enorme Wassermengen die Kanalisation überlasten. Die Folge sind überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und Schäden an Gebäuden. Um sich besser auf solche Ereignisse vorzubereiten, erstellt die Stadt Starkregen-Gefahrenkarten. Den Anfang macht der Stadtteil Bischofsheim.


Diese Karten veranschaulichen, welche Straßen, Plätze oder Grundstücke besonders gefährdet sind, wo sich Wassermengen sammeln und ausbreiten würden. Ebenfalls berücksichtigt werden die hydraulischen Berechnungen für das Kanalnetz, die ein Ingenieurbüro bereits für zwei Stadtteile erstellt hat. Damit wird sichtbar, welche Gebäude und Flächen bei Starkregen besonders gefährdet wären.

 

Dies ist vor allem wichtig, damit die Stadt präventiv tätig werden kann und Einsatzkräfte und Helfer*innen im Katastrophenfall nicht unvorbereitet in gefährliche Bereiche gehen. Auch Bürger*innen erhalten damit wertvolle Informationen über die Gefahrenlage an ihrem Wohnort. Grundstücks- und Hauseigentümer können so gezielt Vorsorgemaßnahmen treffen – von Rückstausicherungen über druckdichte Kellerfenster bis hin zu Barrieren gegen eindringendes Wasser.

 

Die Erstellung der Starkregen-Gefahrenkarten für Maintal beginnt mit dem Stadtteil Bischofsheim. Sobald diese vorliegt, wird sie auf der städtischen Website kostenlos veröffentlicht.




Kontaktdaten:

Pressestelle der Stadt Maintal
Klosterhofstraße 4-6 - 63477 Maintal

Telefon: 06181 400-281
Telefax: 06181 400-5066
E-Mail: pressestelle@maintal.de

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Erstellung einer Starkregengefahrenkarte
© Land NRW 2025/ Bundesamt für Karthographie und Geodäsie - Erstellung einer Starkregengefahrenkarte Das Beispiel zeigt eine Gefahrenkarte von Nordrhein-Westfalen, die neben Hochwassergefahren auch Fließgeschwindigkeiten und Wasserhöhen für Starkregenereignisse abbildet.

© Land NRW 2025/ Bundesamt für Karthographie und Geodäsie

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