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04.12.2025 - Kreis Soest


Geflügelpest: Erste Überwachungszone aufgehoben

Die beiden weiteren Restriktionszonen bleiben in Kraft

Kreis Soest (kso.2025.12.04.444.ssn). Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die erste der drei im Kreisgebiet eingerichteten Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Sie war am 6. November in Kraft getreten. Weiterhin wirksam bleiben die Überwachungszonen vom 12. November und 25. November.


Alle drei Überwachungszonen wurden nach Ausbrüchen der Aviären Influenza im Nachbarkreis Paderborn eingerichtet. Da sich die Restriktionszonen in weiten Teilen überschneiden, ändert sich für das Gros der betroffenen Geflügelhalter mit dem Wegfall der ersten Zone nichts. Der Verlauf der weiterhin bestehenden Überwachungsgebiete kann den Amtsblättern 27/2025 und 28/2025 auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest entnommen werden. Dort stellt der Kreisveterinärdienst auch weitere Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung.



Dieser Meldung ist das Amtsblatt Nr. 30/2025 zugeordnet!
Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546

Kontaktdaten:
Kreis Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressereferentin
Birgit Kalle (V.i.S.d.P.)
Hoher Weg 1-3
D-59494 Soest
Telefon +49 (02921) 303200
E-Mail pressestelle@kreis-soest.de
Internet www.kreis-soest.de


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Amtsblatt Nr. 30/2025 Kreis Soest
©  - Das Amtsblatt Nr. 30/2025 des Kreises Soest beinhaltet die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 4 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“. Das Amtsblatt Nr. 30/2025 des Kreises Soest beinhaltet die „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 4 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 1 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel“.

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